Alles, was du über die Abstandsregeln für Bäume an der Grundstücksgrenze in NRW wissen musst

Grundstücksgrenzen in NRW: Wie nah darf ein Baum stehen?
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Hallo zusammen! Wenn ihr euch in Nordrhein-Westfalen einen Garten anlegt, stellt sich euch bestimmt die Frage: Wie nah darf ein Baum an der Grundstücksgrenze stehen? In diesem Beitrag gehen wir der Frage auf den Grund und schauen uns an, welche Regelungen es hier gibt.

In NRW darf ein Baum bis zu einer Entfernung von 1,5 Metern zur Grundstücksgrenze stehen. Wenn der Baum jedoch größer als 5 Meter ist, darf er bis zu einer Entfernung von 3 Metern zur Grundstücksgrenze stehen. Du musst aber immer daran denken, dass Du den Baum in regelmäßigen Abständen pflegen musst, damit er nicht zu sehr in die Nachbarschaft hineinwächst.

Gesetzgebung zum Baum- und Heckenschnitt: Regeln & Hinweise

In vielen Bundesländern ist die Gesetzgebung hinsichtlich Baum- und Heckenschnitt eindeutig. So zum Beispiel in Bezug auf Bäume und Sträucher, die bis zu einem halben Meter Abstand zur Grundstücksgrenze haben. In der Regel dürfen diese maximal zwei Meter hoch werden. Sollten Äste oder Ähnliches, die über die Grenze hinausragen, stören, so kannst du sie zurückschneiden. Es ist aber wichtig, dass du dir rechtliche Hinweise vorher einholst und auch darauf achtest, dass du nicht mehr als nötig abschneidest. Auch wenn du für den Schnitt verantwortlich bist, solltest du auch dafür sorgen, dass der Baum oder der Strauch nach dem Schnitt noch ausreichend Erholungszeit hat, um optimal zu gedeihen.

Sichere Distanz einhalten: Rechtliche Vorschriften beachten

Wenn es für Dein Bundesland keine genauen rechtlichen Vorschriften gibt, dann lohnt es sich, auf Nummer sicher zu gehen. Daher solltest Du als Faustregel einhalten, dass Du bei Bäumen und Sträuchern, die kleiner als 2 Meter sind, einen Mindestabstand von 50 Zentimetern einhältst. Bei höheren Pflanzen sollte der Abstand ein Meter betragen. Achte dabei auch auf die Größe der Bäume und Sträucher, die in der Nähe wachsen, denn das kann den erforderlichen Abstand beeinflussen.

Abstand zur Grundstücksgrenze für Bäume einhalten

Du musst Dir um Deine Bäume keine Sorgen machen, solange Du den Abstand zur Grundstücksgrenze einhältst. Normalerweise gilt für großkronige, schnellwachsende Bäume ein Abstand von vier bis fünf Metern von der Grundstücksgrenze bis zur Mitte des Baumstamms. Allerdings kann es sein, dass Dein Nachbar Dich in den ersten fünf Jahren nach der Pflanzung dazu auffordern kann, den Baum zu entfernen, wenn er zu nah an der Grundstücksgrenze gepflanzt wurde. Es ist also ratsam, den Abstand vorab zu überprüfen und sicherzustellen, dass Du den Abstand einhältst, um Ärger zu vermeiden.

Gesetzgeber hat hohe Anforderungen an Nachbarschaftslärm

Du musst als Nachbar regelmäßig etwas mehr aushalten als andere. Dazu gehören unter anderem Geräusche, die deine Kinder und Säuglinge machen, sowohl drinnen als auch draußen. Auch die Gerüche, die von Landwirtschaftsbetrieben ausgehen, sind ein Teil des Alltags. Der Gesetzgeber hat hier relativ hohe Anforderungen an unzulässige Störungen gesetzt. So hat beispielsweise das Verwaltungsgericht Trier entschieden, dass Kinderlärm nicht als unangemessen empfunden werden darf (5 K 1542). Auch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat in seinem Urteil 8 A 1760/13 festgehalten, dass Nachbarn in bestimmten Fällen ein gewisses Maß an Lärm aushalten müssen.

 Abstand von Baum zur Grundstücksgrenze in NRW

BGH entscheidet: Astschere zur Kürzung überhängender Äste greifen

Du ärgerst Dich über überhängende Äste vom Baum Deines Nachbarn? Dann bleibt Dir nur eine Option: Zur Astschere greifen! Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Der Fall: Eine Schwarzkiefer, die rund 40 Jahre alt und etwa 15 Meter hoch war. Bei dem Streit zwischen den Nachbarn ging es darum, ob die Äste des Baumes, die in den Garten des anderen hingen, gekürzt werden durften oder nicht. Der BGH sah es als erlaubt an, solange der Baum nicht eingehen kann. Also, wenn Dein Nachbar die Äste nicht selbst kürzt, dann nimm lieber selbst die Astschere und schneide die Äste zurück, um wieder Ruhe im Garten zu haben.

Bauen auf einem Grundstück: Vorgaben beachten!

Du hast ein Grundstück und überlegst, was du darauf bauen darfst? Wenn die Grundstücksgrenze mindestens 42 Meter beträgt, kannst du dort ein freistehendes Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten errichten. Die mittlere Wandhöhe darf hierbei bis zu 3 m betragen und der Brutto-Rauminhalt darf 50 Kubikmeter nicht überschreiten. Zudem muss das Gebäude eine Gesamtlänge von 5 Metern pro Grundstücksgrenze nicht überschreiten. Es kann also direkt an die Grenze gebaut werden. Wichtig ist jedoch, dass du dich an die gesetzlichen Vorgaben hältst. Nur so kannst du sicherstellen, dass dein Bauvorhaben auch rechtlich in Ordnung ist.

Grenzbaum: Alles Wissenswerte für Grundstückseigentümer

Du hast vielleicht schon mal von einem sogenannten Grenzbaum gehört? Es handelt sich dabei um einen Baum, der sich direkt an der Grundstücksgrenze befindet. Hierbei ist der Stamm des Baumes am Bodenaustritt von der jeweiligen Grenze durchschnitten. Solange dieser Baum steht, gehört jedem Grundstückseigentümer der Teil des Baumes, der sich auf seinem eigenen Grundstück befindet. Als Grundstückseigentümer hast du grundsätzlich das Recht, den Grenzbaum auf deinem Grundstück zu fällen. Allerdings ist es eine gute Idee, sich vorher mit dem Nachbarn abzustimmen. So können eventuelle Probleme vermieden werden. Zudem solltest du dich auch über die lokalen Bestimmungen und Gesetze informieren, bevor du einen Grenzbaum fällst.

Regionaler Baumschutz: Vermeide Bäume ohne Bestandsschutz

Dieser gilt nach der regionalen Baumschutzsatzung. Allerdings müssen verbotene und falsch gesetzte Bäume, wie zum Beispiel solche, die zu nah an einem Gebäude errichtet wurden, keinen Bestandsschutz erhalten. Wenn Du also Deinen Garten gestaltest, achte auf die Bestimmungen der regionalen Baumschutzsatzung und vermeide es, Bäume auf dem Grundstück zu setzen, die dem Bestandsschutz nicht unterliegen würden. Auf diese Weise hast Du langfristig Freude an Deinen Bäumen und Hecken und kannst sicher sein, dass sie Dir weiterhin Freude bereiten.

Höhe von Pflanzen an Grundstücksgrenze: Regeln & Ausnahmen

In vielen Gebieten ist es so, dass Bäume, Sträucher oder Pflanzen, die innerhalb von drei Metern vom Grundstücksrand entfernt stehen, auf eine Höhe von höchstens 15 Metern beschränkt werden müssen. Es gibt aber auch Ausnahmen: Wenn die Pflanzen nicht näher als acht Meter an der Grundstücksgrenze stehen, dann dürfen sie auch über 15 Meter hinauswachsen. Dies ist allerdings von Ort zu Ort unterschiedlich geregelt. Wenn Du Dir unsicher bist, ob und wie hoch Du Deine Pflanzen an Deiner Grundstücksgrenze anbauen darfst, lohnt es sich, beim zuständigen Rathaus nachzufragen.

BGH: Thujenhecke in 2 m Abstand zur Mauer schneiden

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Heckeneigentümer in zweifachem Abstand zur Grundstücksmauer ihre Thujenhecke zurückschneiden müssen. Der Abstand sollte dafür ca. 2 m betragen, gemessen ab dem oberen Rand der Grundstücksmauer. So ist es dem Eigentümer erlaubt, die Hecke auf eine Höhe von etwa 3 m bis 3,25 m wachsen zu lassen. Damit soll verhindert werden, dass sich die Hecke zu sehr ausbreitet und den Nachbarn in ihrer Privatsphäre stört.

 Baumgrenze NRW: Wie eng darf ein Baum an Grundstücksgrenzen in Nordrhein-Westfalen stehen?

Gesetzlicher Abstand zwischen Bäumen und Ziersträuchen & Grenze

Du hast einen Nachbarn, der seine Bäume und Ziersträuche zu nah an deiner Grenze pflanzt? Dann solltest du wissen, dass der gesetzliche Abstand zwischen Bäumen und Ziersträuchen und deiner Grenze meistens eingehalten werden muss. Der Abstand für Bäume liegt meistens bei 4,00 m und für Ziersträuche bei 1,00 m. Sollte der gesetzliche Abstand nicht eingehalten werden, musst du deinen Nachbarn darauf hinweisen. Er muss dann entweder seine Pflanzen entfernen oder eine gesetzliche Ausnahme beantragen. Dabei kann es sich zum Beispiel um eine Erlaubnis zum Anpflanzen einer Hecke handeln, die den gesetzlichen Abstand unterschreitet.

Nachbarschaftsstreit: Übergroße Pflanzen zurückschneiden

Bist Du Nachbar eines Grundstückseigentümers und stört Dich, dass die Bäume, Sträucher oder Hecken auf dem Nachbargrundstück die im § 50 oder § 52 zugelassene Höhe überschreiten, hast Du das Recht, den Eigentümer aufzufordern, die Pflanzen auf die erlaubte Höhe zurückzuschneiden. Will der Eigentümer sie nicht entfernen, so kann er sie einschränken und auf die zulässige Höhe zurückschneiden lassen. Natürlich kann der Eigentümer auch freiwillig die übergroßen Pflanzen entfernen, aber er ist nicht verpflichtet dazu.

Verjährungsfristen für Ansprüche auf Bäume Deines Nachbarn kennen

Hast Du Probleme mit den Bäumen Deines Nachbarn? In vielen Ländern gibt es eine Verjährungsfrist, nach der Du Ansprüche auf ein Zurückstutzen oder Entfernen der Bäume geltend machen kannst. Allerdings verjähren diese Ansprüche – die Verjährungsfrist ist also begrenzt. In den meisten Fällen wird sie durch die jeweiligen Ländergesetze geregelt. Es ist also wichtig, dass Du Dich über die jeweils geltenden Bestimmungen informierst.

Grenzregeln für Hecken und Sträucher beachten

Du musst bei der Anlage von Hecken und Sträuchern auf deiner Grundstücksgrenze aufpassen. Wenn du einen Fliederbusch pflanzt, der bis zu einem Meter an die Grenze heranreicht, darf er nicht höher als 3 Meter werden. Auch bei Beerenobststräuchern gilt diese Regel. Wenn du diese in einem Abstand von 0,5 Meter zur Grenze pflanzt, dürfen sie nicht mehr als 1,5 Meter hoch werden. Beachte, dass es Ausnahmen gibt, wie zum Beispiel einzelne Bäume, die keine Einschränkungen haben. Informiere dich also vorab über die individuellen Gesetze deiner Region, damit du dein Grundstück nicht überbauen musst.

Baum zu nah an Grundstücksgrenze? So prüfst Du die Regeln

Du musst einen Baum nicht unbedingt entfernen, es sei denn, er ist zu nah an der Grundstücksgrenze gepflanzt. Aber Achtung: In der Regel verjährt der Anspruch auf Beseitigung nach fünf Jahren nach dem Pflanztermin. Die nachbarrechtlichen Vorschriften können sich in den verschiedenen Bundesländern unterscheiden, also informiere Dich vorab über die Richtlinien in Deiner Region.

Laubbeseitigung im Garten – Was kann meine Gemeinde tun?

Du hast gesehen, wie viel Laub vom Baum in deinem Garten gefallen ist? Kein Problem, normalerweise übernimmst du die Beseitigung selber. Sollte es aber so viel sein, dass du es nicht bewältigen kannst, dann ist deine Gemeinde manchmal auch für die Beseitigung des Laubs zuständig. Dafür musst du allerdings nachweisen können, dass du es alleine nicht mehr schaffst. Wenn du deine Gemeinde kontaktierst, wird sie dir sagen, wie du vorgehen musst. In manchen Fällen können sie dir sogar helfen, zum Beispiel indem sie einen Mitarbeiter zur Beseitigung des Laubs schicken.

Gesetzliche Selbsthilfe: § 910 BGB erlaubt Abschneiden und Behalten

Du darfst nach dem § 910 BGB herüberragende Zweige deines Nachbarn abschneiden und behalten, sofern du ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung gesetzt hast. Selbsthilferecht heißt das, denn du bist dazu berechtigt, dir selbst zu helfen. Eine Fristsetzung sollte unbedingt erfolgen, denn es kann sonst zu Streitigkeiten kommen, die es zu vermeiden gilt. Es ist also wichtig, dass du deinem Nachbarn den gebührenden Respekt entgegenbringst und ihm ausreichend Zeit und Möglichkeit gibst, die Äste zu entfernen.

So fordern Sie Ihren Nachbarn in Hamburg auf, etwas gegen einen verschattenden Baum zu tun

Du fragst Dich, ob Du von Deinem Nachbarn in Hamburg verlangen kannst, dass er seinen Baum fällt, der Dein Grundstück verschattet? Leider kann man das Fällen des gesamten Baumes nicht verlangen. Allerdings gibt es einige Situationen, in denen Du Deinen Nachbarn dazu auffordern kannst, etwas zu unternehmen. Wenn einzelne Äste die Grenze überragen und dadurch die Nutzung Deines Grundstücks beeinträchtigt wird, muss Dein Nachbar den Überhang abschneiden. Allerdings ist es durchaus möglich, dass Dein Nachbar stattdessen ein anderes Abhilfemaßnahme ergreift, wie z.B. das Beschneiden des Baumes, um die Auswirkungen auf Dein Grundstück zu minimieren. Wenn Dein Nachbar allerdings nichts unternimmt, solltest Du Dich an die zuständige Behörde wenden, die die nötigen Schritte ergreifen kann.

Baumbesitzer: Kümmere Dich um Deine Bäume!

Du bist Eigentümer eines Grundstücks und hast Bäume darauf? Dann ist es wichtig, dass Du Dich um deren Wuchs kümmerst. Auch wenn es manchmal etwas Arbeit ist, musst Du dafür sorgen, dass sich die Äste und Zweige deiner Bäume nicht über die Grundstücksgrenzen hinaus erstrecken und so deine Nachbarn beeinträchtigen. Eventuell muss ein Baumpfleger her, der die Bäume zurückschneidet und sie pflegt. Auf diese Weise kannst Du einen reibungslosen Ablauf zwischen Dir und deinen Nachbarn gewährleisten. Bevor es zu Konflikten kommt, ist es also ratsam, dass Du dich um deine Bäume kümmerst.

Grundstückseigentümer: Pflanzenüberwuchs entfernen!

Du als Grundstückseigentümer bist verpflichtet, Pflanzen, die von Deinem Grundstück auf die öffentliche Straße ragen, zu entfernen. Solltest Du dieser Verpflichtung nicht nachkommen, kann die Straßenbaubehörde ein Unternehmen mit der Beseitigung des Überwuchs beauftragen. In diesem Fall musst Du die Kosten dafür tragen. Um dies zu vermeiden, solltest Du regelmäßig Dein Grundstück kontrollieren und den Pflanzenüberwuchs am besten selbst entfernen.

Schlussworte

In NRW dürfen Bäume bis zu einer Distanz von 2,5 Metern zur Grundstücksgrenze stehen. Allerdings ist es empfehlenswert, die Bäume mindestens 1,5 Meter von der Eigentumsgrenze entfernt zu halten. Auch wenn es keine explizite Regelung zu Abständen zur Grundstücksgrenze gibt, kann es sein, dass du eine Genehmigung von deiner Gemeinde benötigst, wenn du einen Baum in einer Distanz von weniger als 2,5 Metern zur Grundstücksgrenze pflanzen möchtest.

Du siehst also, dass es in NRW eine gesetzliche Regelung gibt, die vorschreibt, wie nah ein Baum an der Grundstücksgrenze stehen darf. Es ist wichtig, dass du dich an diese Regelung hältst, um Probleme mit deinen Nachbarn zu vermeiden.

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