Wie nah darf ein Baum an der Grundstücksgrenze in NRW stehen? Entdecken Sie die Antworten!

Abstand von Baum zur Grundstücksgrenze in NRW
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Hallo!
Gerade wenn man mit dem Gedanken spielt, im Garten einen Baum zu pflanzen, stellt sich die Frage: Wie nah darf ein Baum an der Grundstücksgrenze stehen? Wenn du auch gerade in NRW wohnst, wirst du dir diese Frage sicherlich auch schon gestellt haben. Daher möchte ich dir in diesem Artikel erklären, wie du dich in solchen Fällen richtig verhältst.

In Nordrhein-Westfalen darf ein Baum maximal so nah an der Grundstücksgrenze stehen, dass die Äste nicht über die Grenze hinausragen. Wenn die Äste allerdings einmal über die Grenze hinausragen, muss man sie auf die Seite schneiden, die der Grundstücksbesitzer gehört. Wenn das nicht möglich ist, muss man ihn entfernen.

Grenzüberschreitende Bäume und Sträucher: Regeln & Genehmigungen

Beispielsweise dürfen Bäume und Sträucher, die bis zu einem halben Meter Abstand zur Grundstücksgrenze haben, in den meisten Bundesländern maximal zwei Meter hoch werden. Sollte sich jedoch ein Ast oder etwas Ähnliches über die Grenze hinaus erstrecken, kannst Du diesen zwar abschneiden, allerdings musst Du aufpassen, dass Du nicht auf fremdes Eigentum eindringst. Außerdem musst Du beachten, dass das Abschneiden von Teilen eines Baumes, insbesondere wenn es sich um einen Schutz- oder Alleebaum handelt, unter Umständen nur nach vorheriger Genehmigung des zuständigen Forstamtes erlaubt ist.

Abstand zu Bäumen/Sträuchern: Rechtliche Vorschriften beachten

Wenn du nicht sicher bist, ob es für dein Bundesland spezielle rechtliche Vorschriften zu den Abständen zu Bäumen und Sträuchern gibt, dann kannst du dich an einer einfachen Faustregel orientieren: Halte bei Bäumen und Sträuchern, die nicht höher als zwei Meter sind, einen Mindestabstand von 50 Zentimetern ein. Bei höheren Pflanzen solltest du mindestens einen Meter Abstand einhalten. So kannst du sicher gehen, dass du rechtlich auf der sicheren Seite bist.

Abstand zur Grundstücksgrenze beachten beim Pflanzen von Bäumen

Du solltest einiges beachten, wenn Du Bäume in der Nähe der Grundstücksgrenze pflanzen möchtest. Für großkronige, stark wachsende Bäume gilt meistens ein Abstand von vier bis fünf Metern, gemessen von der Grundstücksgrenze zur Mitte des Baumstammes. Wenn man diese Abstände nicht einhält, kann es sein, dass der Nachbar die Beseitigung des Baumes verlangt, wenn der Baum innerhalb der ersten fünf Jahre nach der Pflanzung zu nah an der Grundstücksgrenze gepflanzt wurde. Deshalb solltest Du beim Kauf und bei der Pflanzung eines Baumes unbedingt auf den Abstand achten, damit es nicht zu unangenehmen Streitigkeiten kommt.

Heckenanlegen: Abstandsvorschriften beachten

Du solltest beim Anlegen deiner Hecke stets darauf achten, dass du die geltenden Abstandsvorschriften einhältst. Wenn du eine Hecke mit mehr als 2 Meter Höhe errichten möchtest, musst du einen Abstand von mindestens 1 Meter zu deinem Nachbargrundstück einhalten. Für Hecken, die bis zu 2 Meter hoch sind, gilt ein Abstand von 0,50 Meter. Diese Abstände sind den meisten Bundesländern in Deutschland vorgeschrieben. Aufgrund der unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten ist es jedoch ratsam, sich vor dem Bauen und Anlegen der Hecke zu informieren, welche Abstände im jeweiligen Bundesland vorgeschrieben sind.

baumbesitzgrenzen in NRW

Rechtzeitig Ansprüche geltend machen: Verjährungsfrist für Bäume auf Nachbargrundstück

Hast Du ein Problem mit zu hohen Bäumen auf dem Nachbargrundstück? Dann kannst Du zunächst Ansprüche auf ein Zurückstutzen oder Entfernen der Bäume geltend machen. Allerdings solltest Du beachten, dass dieser Anspruch verjährt. Die Verjährungsfrist wird durch die jeweiligen Ländergesetze geregelt. In vielen Fällen liegt die Frist bei drei Jahren. Eine genauere Auskunft erteilt Dir am besten ein Anwalt. So kannst Du Deine Ansprüche auf das Zurückstutzen oder Entfernen der Bäume rechtzeitig geltend machen.

Laubbeseitigung: Gemeinde hilft beim Aufräumen im Garten

Du hast im Garten viel Laub, das von einem Baum stammt, der der Gemeinde gehört? Dann kannst du dich über die Beseitigung des Laubs keine Sorgen machen. Die Gemeinde ist dafür verantwortlich, dass es beseitigt wird. Wenn das Laub jedoch so überhand nimmt, dass du es nicht mehr bewältigen kannst, solltest du die Gemeinde kontaktieren. Einige Gemeinden bieten Bürgern sogar einen Laubrechen an, sodass du dir das Laub selbst abholen und entsorgen kannst. Überprüfe am besten, ob deine Gemeinde so etwas anbietet.

Baum Bestandsschutz: Schütze Bäume vor Fällungen

Nach sechs Jahren erlangt ein Baum Bestandsschutz. Ab diesem Zeitpunkt ist es den meisten Gemeinden nicht mehr erlaubt, den Baum ohne eine besondere Genehmigung und nur aus guten Gründen zu fällen. Dieser Schutz ist Teil des Naturschutzgesetzes, um die Bäume in Deutschland vor unbegründeten Fällungen zu schützen. Zusätzlich zu den sechs Jahren Bestandsschutz hat ein Baum auch einen besonderen Schutz, wenn er zu denjenigen zählt, die in Deinem Ort als besonders wertvoll oder erhaltenswert angesehen werden. Diese Bäume sind meistens älter als sechs Jahre und können bis zu 200 Jahre und mehr alt werden. Daher ist es wichtig, dass sie besonders geschützt werden. Wenn Du einen Baum in Deinem Garten hast, der älter als sechs Jahre ist, solltest Du Dich darüber informieren, ob er einen besonderen Schutz genießt. Denn nur so kannst Du ihn in seiner Lebensdauer vor unerwünschten Fällungen schützen.

Grenzbaum: Was steckt dahinter und wie wird er gefällt?

Du hast schon mal von einem Grenzbaum gehört, aber weißt nicht genau, was damit gemeint ist? Dann lass uns mal kurz erklären, was ein Grenzbaum ist: Es handelt sich um einen Baum, dessen Stamm an der Grenze zwischen zwei Grundstücken durchgeschnitten wurde. Solange der Baum noch steht, gehört jedem der Teil, der auf seinem Grundstück steht. Als Grundstückseigentümer hast du grundsätzlich das Recht, den Grenzbaum komplett zu fällen. Dies ist natürlich nicht jedermanns Sache, denn ein Grenzbaum ist ja meist ein schöner Baum, der die Grundstücksgrenze markiert. Wirst du dich also dazu entschließen, einen solchen Baum zu fällen, solltest du dich vorher gut überlegen, ob du das wirklich möchtest.

Thuja-Hecke: BGH-Entscheidung – Regelmäßiges Schneiden auf max. 2m

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass der Eigentümer einer Thuja-Hecke seine Heckenpflanzen zweimal im Jahr zurückschneiden muss, um eine störende Beeinträchtigung der Nachbarschaft zu vermeiden. Diese Maßnahme muss gemessen ab dem oberen Rand der Grundstücksmauer, auf eine Höhe von 2 m, durchgeführt werden. Das bedeutet, dass die Hecke ungefähr 3 m bis 3,25 m hoch wachsen darf – sofern das angemessen ist. Wenn Du also eine Thuja-Hecke hast, solltest Du sie regelmäßig kürzen, um Probleme mit Deinen Nachbarn zu vermeiden.

Baum schneiden: Proportionen & Stabilität beachten

Du willst deinen Baum schneiden? Dann achte darauf, dass du die Äste etwa bis in Kopfhöhe abschneidest. Wichtig ist, dass du auf die Proportionen des Baumes achtest. Wenn dir das Verhältnis zwischen Stamm und dem Volumen der Krone nicht harmonisch erscheint, ist es auch sinnvoll, einen Teil der Krone auszulichten. Dafür schneidest du die Äste zurück, bis das gewünschte Verhältnis erreicht ist. So sieht dein Baum nach dem Schnitt nicht nur natürlicher aus, sondern erhält auch die nötige Stabilität. Aber lasse auf keinen Fall zu viele Äste weg, sonst schwächt das den Baum und macht ihn anfälliger für Krankheiten.

 Mindestabstand von Baum am Grundstücksrand in NRW

Einfriedung nicht höher als 2 Meter? Prüfe deine Vorschriften!

Du musst bei der Einfriedung aufpassen, dass sie nicht höher als 2 Meter ist. Geht es höher, brauchst du eine Baugenehmigung. Wir empfehlen dir, dich vorher beim Bauamt zu erkundigen und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu überprüfen. Es kann dir teuer zu stehen kommen, wenn du gegen die Vorschriften verstößt. Also überlege dir genau, wie hoch deine Umfriedung sein soll und prüfe, ob du eine Genehmigung brauchst.

Sichtschutz an der Grenze: Abstand beachten und Einwilligung einholen

Du möchtest Deine Terrasse oder Dein Grundstück vor neugierigen Blicken schützen? Dann ist ein Sichtschutz die perfekte Lösung! Wenn Du jedoch einen Sichtschutz direkt an der Grenze zu Deinem Nachbarn errichten möchtest, musst Du dessen Einwilligung einholen. Der Abstand des Sichtschutzes zur Grenze muss mindestens 50 cm betragen. Beachte aber, dass es je nach Bundesland unterschiedliche Abstandsregelungen gibt. Daher ist es immer ratsam, sich vorher über die gesetzlichen Vorschriften zu informieren. So kannst Du sicherstellen, dass Du Dich an alle Vorgaben hältst.

Darf ich meinen Sichtschutz an Nachbars Zaun anbringen?

Ja, dein Nachbar kann dich daran hindern, einen Sichtschutz an seinem Zaun anzubringen. Wenn der Zaun in seinem Eigentum steht, darf er entscheiden, ob und wie du den Sichtschutz anbringen darfst. Das bedeutet, es liegt ganz bei ihm zu entscheiden, was du und was du nicht darfst. Wenn du also einen Sichtschutz an seinem Zaun anbringen möchtest, solltest du dich vorher mit deinem Nachbarn in Verbindung setzen, um zu klären, ob du das darfst. Eine gute Kommunikation und ein respektvoller Umgang können sicherstellen, dass du die Erlaubnis bekommst, den Sichtschutz anzubringen.

Pflanzen: Abstand zur Grundstücksgrenze beachten

Du musst beim Pflanzen von Bäumen und Sträuchern auf den Abstand zur Grundstücksgrenze achten. Bäume sollten mindestens 4 Meter Abstand haben, Ziersträucher 1 Meter. Wenn du das nicht beachtest, kann dein Nachbar deine Pflanzen entfernen lassen – es sei denn, es gibt eine Ausnahme. Deshalb solltest du dir vorher genau überlegen, welche Pflanzen du wohin setzt.

Gesetzliche Regeln für Bäume, Sträucher und Hecken

Du hast einen Nachbarn, der sich über die Höhe von Bäumen, Sträuchern oder Hecken bei Dir auf dem Grundstück beschwert? Unabhängig davon, was Du in Deinem Garten machen willst, musst Du Dich an die geltenden Regeln halten. Laut § 50 und § 52 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) dürfen Bäume, Sträucher oder Hecken nicht über die zugelassene Höhe hinauswachsen. Wenn sie das doch tun, musst Du sie auf Verlangen des Nachbarn auf die zulässige Höhe zurückschneiden, auch wenn Du sie nicht beseitigen willst. Solltest Du Dir nicht sicher sein, welche Höhe zugelassen ist, kannst Du Dich bei einem Experten erkundigen. Auch Ämter können Dir weiterhelfen, wenn Du Fragen zur gesetzlichen Lage hast.

Abstand eines Baums zum Nachbargrundstück: Regeln beachten!

Du fragst Dich, wie weit Dein Baum vom Nachbargrundstück entfernt sein darf? In den Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer ist genau festgelegt, wie weit ein Baum vom Nachbarsgrundstück entfernt sein muss. Wenn Du mehr Informationen möchtest, kannst Du auch Deine Gemeinde kontaktieren. Im Normalfall sollte ein Baum, der unter zwei Meter hoch ist, einen Abstand von 50 Zentimetern zum Nachbargrundstück haben. Allerdings kann es auch vorkommen, dass ein Baum vor dem Nachbargrundstück stehen darf, wenn er nicht höher als ein Meter ist. Damit Du sichergehen kannst, dass Dein Baum nicht gegen die Bestimmungen verstößt, solltest Du die Nachbarrechtsgesetze des Bundeslandes in Deinem Fall beachten.

Nachbar muss Lärm- und Geruchsbelästigung durch Kinder ertragen

Du musst als Nachbar regelmäßig Lärm- und Geruchsbelästigungen durch Kinder und Säuglinge ertragen, egal ob diese draußen oder drinnen sind. Auch Gerüche von Landwirtschaftsbetrieben können an deine Nase dringen. Die gesetzlichen Anforderungen an unzulässige Störungen sind in solchen Fällen allerdings sehr hoch. So hat z.B. das Verwaltungsgericht Trier in seinem Urteil 5 K 1542 und das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil 8 A 1760/13 klargestellt, dass du als Nachbar nur in extremen Fällen berechtigt bist, eine solche Lärm- und Geruchbelästigung einzuklagen.

Baum beseitigen: So vermeidest du Ärger mit Nachbarn

Du solltest auf keinen Fall einen Baum beseitigen, wenn er nicht gegen die nachbarrechtlichen Vorschriften der einzelnen Bundesländer verstößt. Es sei denn, du möchtest Ärger riskieren. Denn in der Regel verjährt der Beseitigungsanspruch fünf Jahre nach dem Pflanztermin. Sollte der Baum also zu nahe an der Grundstücksgrenze stehen, solltest du zuerst deinen Nachbarn kontaktieren und dich mit ihm einigen, bevor du den Baum ohne Genehmigung entfernst.

Garten aufwerten: Errichte am Grundstück Grenze Gebäude

Du kannst deinen Garten aufwerten, indem du direkt an der Grundstücksgrenze ein Gebäude errichtest. Dies ist erlaubt, wenn die Grenze mehr als 42 Meter lang ist und die mittlere Wandhöhe nicht mehr als 3 Meter beträgt. Der Brutto-Rauminhalt darf maximal 50 Kubikmeter betragen und die Gesamtlänge je Grundstücksgrenze 5 Meter nicht übersteigen. Wichtig zu beachten ist, dass das Gebäude keine Aufenthaltsräume und Feuerstätten enthalten darf. Damit kannst du deinen Garten aufwerten und ihm ein ganz besonderes Highlight verleihen.

Verhindere Streit mit Nachbarn: Haustiere & Grillen

Weitere Streitthemen unter Nachbarn können Gerüche und Haustiere betreffen. Nicht jeder mag den Duft von Grillaromen in der Luft und einige Hausordnungen verbieten das Grillen daher auch. Auch von Haustieren wie Hunden und Katzen dürfen keine Geruchs- oder andere Belästigungen ausgehen. Daher ist es wichtig, dass Du Dich an die Regeln des Mietvertrags hältst und Dein Haustier nicht unkontrolliert herumlaufen lässt. Solltest Du das Gefühl haben, dass Dein Nachbar Dich durch sein Haustier belästigt, solltest Du sachlich und verantwortungsvoll mit ihm sprechen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Schlussworte

In NRW ist es so, dass ein Baum nicht näher als drei Meter an der Grundstücksgrenze stehen darf. Wenn er näher als drei Meter steht, musst du ihn so weit zurückpflanzen, dass er mindestens drei Meter von der Grundstücksgrenze entfernt ist. Hoffe, dass dir das weiterhilft!

Du solltest dich unbedingt bei deiner Kommune erkundigen, um sicherzustellen, dass dein Baum die geltenden Bestimmungen einhält. Es ist wichtig, dass du alle Regeln kennst und einhältst, um Ärger mit deinen Nachbarn zu vermeiden.

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