Wie nah darf eine Terrassen an der Grundstücksgrenze sein? Hier sind die Antworten und Regeln, die du kennen solltest

Grundstücksgrenze: wie nah darf eine Terrassenanlage sein?
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Hey, hast du dich schon mal gefragt, wie nah deine Terrasse an der Grundstücksgrenze sein darf? Keine Sorge, du bist nicht allein – diese Frage stellen sich viele Menschen, wenn sie ein neues Haus bauen oder eine Terrasse anlegen wollen. In diesem Artikel werden wir dir erklären, was du bei der Planung deiner Terrasse beachten musst und welche Regeln du einhalten musst. Also, lass uns loslegen!

Das kommt ganz darauf an, wo du wohnst. In einigen Gebieten ist es normalerweise erlaubt, eine Terrasse 1,5 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt zu haben, aber in manchen Gebieten kann die Entfernung auch größer sein. Am besten überprüfst du, was in deiner Region erlaubt ist.

Gericht entscheidet: Terrasse entspricht juristischer Definition

Das Urteil: Das Gericht entschied, dass die Terrasse, die an eine Wohnung angrenzte, unter die Definition der juristischen Definition für eine Terrasse fiel. Hierbei wurde berücksichtigt, dass eine Terrasse ein ebenerdiger Platz sein muss, der einem Wohnraum zugeordnet ist, einen festen Bodenbelag hat und geeignet ist, um dort Tische und Stühle aufzustellen. Auch wurde bei der Beurteilung berücksichtigt, dass eine Terrasse nicht nur als Ort zum Entspannen und Verweilen dient, sondern auch als Ort, an dem man gemeinsam essen und trinken kann. Somit konnte das Gericht den betreffenden Fall zu Gunsten des Beklagten entscheiden.

Geräusche und Gerüche: Wann du als Nachbar reklamieren kannst

Du musst als Nachbar in vielen Fällen einiges ertragen. Regelmäßige Geräusche von Kindern und Säuglingen, die innen und auch draußen zu hören sind, können dich zum Verzweifeln bringen. Aber auch landwirtschaftliche Betriebe können für Gerüche in deiner Umgebung sorgen. Normalerweise musst du diese Störungen akzeptieren. Allerdings gibt es Ausnahmen. In bestimmten Fällen kannst du die Geräusche oder Gerüche als unzulässig reklamieren. Dazu gibt es bestimmte Urteile, wie zum Beispiel vom VG Trier (5 K 1542) oder OVG Nordrhein-Westfalen (8 A 1760/13). Wenn du dir ungerechtfertigterweise gestört fühlst, schau dir diese Urteile an und überlege dir, ob du deine Rechte geltend machen kannst.

Nachbarschaftsstreit? Kläre Konflikte in Ruhe!

Du hast einen Streit mit deinem Nachbarn? Neben Lärm, Zaunstreitigkeiten und Licht können auch Gerüche und Haustiere zu weiteren Konflikten führen. Grillen ist vielleicht nach der Hausordnung nicht erlaubt. Aber auch Geruchsbelästigungen von Haustieren sind nicht erlaubt. Daher solltest du deinen Nachbarn darauf aufmerksam machen, dass deine Rechte als Nachbar gewahrt werden müssen. Achte darauf, dass du die Situation nicht eskalieren lässt. Suche stattdessen das Gespräch und kläre die Situation in aller Ruhe.

Terrasse bauen: Baurechtliche Bestimmungen beachten

Du hast vor, dir eine Terrasse anzubauen? Dann solltest du dir vorher gut überlegen, was du machen möchtest. Denn im baurechtlichen Sinn ist eine Terrasse eine bauliche Anlage, die als Grenzbebauung an die Grundstücksgrenze gilt. Du musst also prüfen, ob dein Grundstück überhaupt ausreichend Platz dafür bietet. Außerdem musst du die baurechtlichen Bestimmungen deiner Gemeinde beachten. Denn die können beispielsweise besagen, dass die Terrasse ein bestimmtes Abstandsgebot zur Grundstücksgrenze einhalten muss. Zudem kann es sein, dass du eine Baugenehmigung einholen musst, wenn die Terrasse eine bestimmte Größe überschreitet. Achte also gut darauf, dass du alle notwendigen Genehmigungen und Erlaubnisse einholst, bevor du mit dem Bau deiner Terrasse beginnst.

Terrasse an Grundstücksgrenze - erlaubte Distanzen ermitteln

Abstandsregelungen beim Bauen in Deutschland: Was gilt?

In Deutschland gibt es für den Abstand zwischen Gebäuden, Bauwerken und Installationen einige Mindestanforderungen. So musst Du Dir beim Bauen immer einen Abstand von mindestens zweieinhalb bis drei Metern zu Deinen Nachbarn einhalten. Je nach Bundesland können sich allerdings einzelne Bestimmungen unterscheiden, da diese in der jeweiligen Landesbauordnung festgelegt sind. Deshalb solltest Du Dir vorher immer über die Regelungen in Deinem Bundesland informieren, damit Du am Ende nicht böse Überraschungen erlebst.

Wohnflächenberechnung: Unterschiede zwischen DIN-Norm und Wohnflächenverordnung

Bei der Berechnung der Wohnfläche gibt es einige Unterschiede zur DIN-Norm. Zum Beispiel werden Kellerräume, Waschküchen, Heizungsräume oder Garagen bei der Wohnflächenverordnung nicht mit einberechnet. Anders sieht es bei der DIN-Norm aus: Hier werden alle Räume zu 100 Prozent angerechnet. Und auch bei Balkonen, Terrassen und Loggien gibt es einen Unterschied zwischen DIN-Norm und Wohnflächenverordnung: Während sie bei der DIN-Norm in voller Höhe angerechnet werden, werden sie bei der Wohnflächenverordnung nur zu 25 Prozent kalkuliert. Falls Du also eine genaue Berechnung benötigst, solltest Du Dir die beiden Verordnungen genau anschauen.

Grenzbebauung an Nachbargrenze: 9 Meter nicht überschreiten!

Du musst bei der Errichtung einer Grenzbebauung aufpassen, dass du die 9 Meter nicht überschreitest, die entlang einer Nachbargrenze liegen. Außerdem darf das Bauwerk insgesamt nicht mehr als 15 Meter hoch sein. Halte daher einen Abstand von mindestens 3 Metern zur Nachbargrenze ein. Andernfalls kann es zu Beschwerden und Ärger kommen. Es ist also wichtig, dass du die Vorschriften einhältst und den Nachbarn nicht unnötig belästigst.

Gartenhäuschen an Grundstücksgrenze errichten: Vorschriften & Tipps

Du möchtest ein Gartenhäuschen direkt an der Grenze Deines Grundstücks errichten? Dann muss die Konstruktion bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Wenn das Gartenhäuschen nicht höher ist als 2,5 Meter und eine Grundfläche von 5 Quadratmetern nicht überschreitet, darf es direkt an der Grundstücksgrenze errichtet werden. In allen anderen Fällen muss zur Nachbarresidenz ein Abstand von 3 Metern eingehalten werden. Dieser Abstand ist notwendig, um eventuelle Probleme in Bezug auf die Privatsphäre des Nachbarn zu vermeiden. Außerdem sollten auch die Brandschutzbestimmungen beachtet werden.

Grundsteuer: Grundstücks- und Wohnfläche berücksichtigen

Ihr wisst sicherlich, dass die Grundsteuer abhängig von vielen verschiedenen Faktoren ist, darunter auch die Grundstücks- und Wohnfläche. Wenn ihr einen Ausstattungsgrad habt, dann müsst ihr Terrassen, Balkonflächen, Loggien, Dachgärten oder -terrassen mit 25 bis 50 Prozent auf die Wohnfläche anrechnen. Diese Flächen werden somit bei der Ermittlung der Grundsteuer berücksichtigt. Außerdem ist es wichtig, dass ihr euch immer über die aktuellen Grundsteuersätze informiert, um zu wissen, wie hoch die Steuer in eurem Bundesland ist.

Terrassenüberdachung: Auskunft beim Bauamt einholen!

Du möchtest eine Terrassenüberdachung bauen? Dann solltest Du vorab unbedingt beim zuständigen Bauamt Auskunft einholen. Denn laut der nordrhein-westfälischen Landesbauordnung darfst Du eine Terrassenüberdachung bis zu einer Größe von 30 Quadratmetern und einer Tiefe von 4,50 Metern baugenehmigungsfrei errichten. Wenn Du deine Terrasse größer machen möchtest, musst Du eine Baugenehmigung beantragen. Auch wenn Du einzelne Elemente wie eine Markise oder ein Vordach anbringen willst, ist eine Baugenehmigung erforderlich. Informiere Dich also vorab beim Bauamt über die geltenden Vorschriften – dann kann nichts schiefgehen!

 Grundstücksgrenze: wie nah darf eine Terrassenbau sein?

Bauen Sie ein freistehendes Gebäude direkt an die Grenze!

Du kannst ein freistehendes Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten direkt an die Grenze bauen, wenn das Grundstück mindestens 42 Meter lang ist. Es darf eine mittlere Wandhöhe von bis zu 3 Metern haben, einen maximalen Brutto-Rauminhalt von 50 Kubikmetern und eine Länge von 5 Metern an jeder Grundstücksgrenze nicht überschreiten. Wenn Du die Bedingungen erfüllst, kannst Du das Gebäude direkt an die Grundstücksgrenze bauen.

Kann ich meinem Nachbar einen Sichtschutz verbieten?

Du fragst dich, ob du deinem Nachbarn einen Sichtschutz verbieten kannst? Die Antwort lautet: je nachdem. Denn es hängt von deiner Gemeinde oder deinem Bundesland ab, was laut Nachbarrecht erlaubt ist und was nicht. Um festzustellen, was in deinem Fall gilt, empfiehlt es sich, das örtliche Nachbarrecht zu konsultieren und den Rat eines Anwalts zu suchen. Nur so kannst du sicher sein, dass du alles richtig machst und dass dein Nachbar sich an die Gesetze hält.

Gartenhaus, Schuppen oder Garage an Grundstücksgrenze errichten

Du möchtest ein Gartenhaus, einen Schuppen oder eine Garage an deiner Grundstücksgrenze errichten? In den meisten Bundesländern ist das möglich, vorausgesetzt die Wandhöhe beträgt nicht mehr als 3 Meter und die Seitenlänge maximal 9 Meter. Diese Vorgaben stellen sicher, dass die Grenzbebauung nicht als störend empfunden wird. Zudem ist es wichtig, dass du die Grenzbebauung rechtzeitig bei deiner Gemeinde anzeigst. So kannst du sicherstellen, dass die Errichtung der Grenzbebauung rechtmäßig ist.

Grundstück auffüllen: Wie hoch darf mein Nachbar gehen?

Du fragst Dich, wie hoch Dein Nachbar sein Grundstück mit Erde auffüllen darf? Grundsätzlich gilt, dass er sein Grundstück bis zur Höhe des Nachbargrundstücks auffüllen darf. In Ausnahmefällen ist es aber auch möglich, dass Dein Nachbar die Erdoberfläche höher anheben darf. Hierzu musst Du jedoch mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer und der zuständigen Behörde sprechen. In der Regel muss eine Baugenehmigung eingeholt werden. Diese kann auch darüber entscheiden, wie hoch die Erhebung der Erdoberfläche sein darf. Es ist also wichtig, dass Du Dich an die dafür vorgeschriebenen Regeln hältst.

Terrassenüberdachung bauen: Abstand zu Nachbargrenzen beachten!

Du möchtest eine Terrassenüberdachung bauen? Dann musst du unbedingt darauf achten, dass du den vorgeschriebenen Abstand zu den Nachbargrenzen einhältst. In Niedersachsen beträgt dieser Abstand laut Bauordnung mindestens 3 Meter. Solltest du näher an den Grenzen bauen wollen, musst du vorab unbedingt eine schriftliche Genehmigung von deinen Nachbarn einholen. Dabei ist es egal, ob es sich um eine neue Überdachung oder um eine Sanierung handelt. Sei nett zu deinen Nachbarn und erkundige dich vorher nach dem Bauabstand.

Terrassenüberdachung in Hessen: Genehmigung und Vorschriften beachten

Du hast vor eine Terrassenüberdachung in Hessen zu bauen? Dann ist das grundsätzlich eine genehmigungsfreie Sache. Allerdings musst Du auf einiges achten. Zum einen solltest Du immer die Vorschriften der Hessischen Bauordnung einhalten. Darüber hinaus musst Du einen Mindestabstand von 3 Metern zur Nachbargrenze einhalten. Es kann aber auch vorkommen, dass Deine Gemeinde weitere Auflagen stellt. Um auf Nummer sicher zu gehen, kannst Du Dir vor dem Bau eine Baugenehmigung einholen. So kannst Du sicherstellen, dass Du alles richtig machst und Deine Nachbarn nicht belästigst.

Fenster, Tür, Balkon an Gebäudewand anbringen

Du darfst Fenster, Türen oder Balkone an der Außenwand deines Gebäudes anbringen, solange sie sich nicht näher als 2 m an die Grundstücksgrenze heran bewegen. Dies gilt selbst dann, wenn die Wand parallel oder in einem Winkel von bis zu 60° zur Nachbargrenze verläuft. Ein weiteres Beispiel für ein Bauteil, das du anbringen darfst, ist eine Terrasse. Achte aber darauf, dass du den Mindestabstand von 2 m einhältst.

Abstand zur Grundstücksgrenze beachten: Tipps für eine schöne Terrasse

In der Regel musst Du, wenn Du eine Terrasse bauen möchtest, einen Abstand von mindestens drei Metern zur Grundstücksgrenze einhalten. In einigen Bundesländern liegt dieser Mindestabstand aber auch bei 2,50 Metern. Wenn Du darunter bleibst, benötigst Du die Zustimmung deines Nachbarn. Wenn Du eine schöne Terrasse bauen möchtest, solltest du daher vorher unbedingt eine Abstandsregelung mit deinem Nachbarn vereinbaren. Auf diese Weise hast Du ein ruhiges Gewissen und kannst Deine Terrasse in Ruhe genießen.

Genieße die Aussicht auf deiner eigenen Terrasse!

Du hast schon richtig gehört: Eine Terrasse ist nicht nur ein Ort, an dem du die Aussicht genießen kannst, sondern nach neuestem Urteil des LG Landau auch ein Teil des Wohnraumes! Damit das Urteil gilt, muss der Platz, auf dem die Terrasse errichtet wird, eben sein, den Anforderungen entsprechen und ein festes Bodenmaterial aufweisen. Außerdem muss der Platz geeignet sein, um Tische und Stühle darauf aufzustellen und muss eindeutig einem angrenzenden Wohnraum zugeordnet sein. So kannst du auf deiner Terrasse entspannt die Aussicht genießen.

Baugenehmigung: Brauche ich Nachbars Einverständnis?

Wie du sicherlich schon weißt, brauchst du bei Bauarbeiten an der Grundstücksgrenze fast immer eine Baugenehmigung. Aber das ist noch längst nicht alles, was zu beachten ist. Zusätzlich brauchst du auch noch das Einverständnis deiner Nachbarn. Wenn das nicht möglich ist, gilt es die meist üblichen 3 Meter Abstand einzuhalten. Damit sorgst du für eine gute Nachbarschaft und verhinderst Ärger.

Fazit

Die Regel lautet, dass die Terrasse nicht näher als 2 Meter an der Grundstücksgrenze sein darf. Wenn Du eine Terrasse bauen möchtest, musst Du also 2 Meter Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten. Wenn Du mehr Abstand haben möchtest, kannst Du natürlich auch einen größeren Abstand einhalten.

Du solltest bei der Planung deiner Terrasse immer die Bestimmungen deiner Gemeinde beachten. So kannst du sicherstellen, dass deine Terrasse den Vorschriften entspricht und du nicht mit rechtlichen Konsequenzen rechnen musst.

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