Wie nah darf man in Bayern an die Grundstücksgrenze bauen? Erfahren Sie die Antworten auf Ihre Fragen!

Grundstücksgrenzen in Bayern: Wie nah darf man bauen?
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Hey Du!
Wenn Du in Bayern ein Grundstück gekauft hast und nun plant, darauf zu bauen, stellst Du Dir sicherlich auch die Frage: Wie nah darf ich an die Grundstücksgrenze bauen? In diesem Artikel gehen wir dieser Frage auf den Grund. Wir schauen uns an, was die Gesetze und Vorschriften in Bayern dazu sagen und geben Dir ein paar Tipps, worauf Du achten musst. Also lass uns loslegen!

In Bayern ist es so, dass man bis zu einem Meter an die Grundstücksgrenze heranbauen darf. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, die man beachten muss: Wenn die benachbarte Mauer oder eine Struktur, die auf dem Grundstück des Nachbarn errichtet wurde, höher als ein Meter ist, muss man einen Abstand von der Hälfte der Höhe der Struktur einhalten. Außerdem müssen die baulichen Anlagen so angeordnet werden, dass sie den Nachbarn nicht stören.

Grenzbebauung: Was du vor dem Errichten wissen musst

Du hast sicher schon mal von Grenzbebauung gehört. Grenzbebauung bezeichnet alle Bauwerke, die auf einem Grundstück stehen und an die Grundstücksgrenze heranreichen, oder einen bestimmten Abstand zu ihr unterschreiten. In der Regel sind dies Bauwerke, die direkt an der Grundstücksgrenze errichtet werden, beispielsweise eine Mauer, ein Zaun oder ein Carport. Aber auch andere Bauwerke, die sich innerhalb eines bestimmten Entfernungsradius von der Grundstücksgrenze befinden, können als Grenzbebauung gelten. Oftmals sind es aber nicht nur private Bauwerke, die als Grenzbebauung gelten, sondern auch öffentliche Anlagen und Einrichtungen. Bevor Du solch ein Bauwerk errichtest, solltest Du Dich daher besser vorab informieren, ob dieses als Grenzbebauung gilt und welche Vorschriften dazu einzuhalten sind.

Gebäude bis 75 Kubikmeter in Bayern bauen – was zu beachten?

In Bayern kannst Du ein Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 Kubikmeter normalerweise ohne Genehmigung bauen. Allerdings nur, wenn es sich nicht im Außenbereich befindet. Für den Bau musst Du Dich also an eine bebaute Fläche in einer Ortschaft halten. Um sicherzustellen, dass das Gebäude den geltenden Bestimmungen entspricht, solltest Du auf jeden Fall einen Fachmann konsultieren.

Grenzbebau im Garten – Wann ist es erlaubt?

Du planst deinen Garten neu und überlegst, ob du ein Gartenhaus, Schuppen oder eine Garage bauen willst? In den meisten Fällen ist das kein Problem. In den meisten Bundesländern ist es erlaubt, eine Wand an der Grundstücksgrenze zu bauen, sofern sie nicht höher als 3 Meter und die Seitenlänge nicht länger als 9 Meter ist. Dieser sogenannte Grenzbebau kann den Garten schön aufwerten und ein schöner Blickfang sein. Denke aber daran, dass du immer die Genehmigung deiner Nachbarn brauchst. Außerdem ist es wichtig, dass die Wand nicht näher als einen Meter an die Grundstücksgrenze heranreicht, um eventuellen Streitigkeiten vorzubeugen. Es lohnt sich also, alles genau zu planen und sich vorab zu informieren.

Grundstück einfrieden: Mindestabstand & Höhe beachten

Du hast vor, Dein Grundstück einzufrieden? Dann gilt es, einiges zu beachten. Der Mindestabstand zum Nachbargrundstück muss mindestens 50 cm betragen. In einigen Bundesländern darf eine Einfriedung bis zu einer Höhe von 180 cm ohne Baugenehmigung errichtet werden. Das ist allerdings nur dann möglich, wenn es nicht anders geregelt ist. Es lohnt sich also, vorab beim Bauamt nachzufragen, welche Regelungen in Deinem Bundesland gelten.

 Grundstücksgrenze Bayern bauen nah

Grenzbebauung ohne Genehmigung? Beachte den Abstand!

Du möchtest einen Zaun ohne Genehmigung ziehen? Das ist in der Regel kein Problem, solange Du einen ausreichenden Abstand zur Grundstücksgrenze einhältst. In der Regel sollte er mindestens 50 cm betragen. Wenn Du dann aber direkt an die Grundstücksgrenze bauen möchtest, ist es rechtlich als Grenzbebauung zu betrachten. Das kann zu Problemen führen, denn dann musst Du eine Genehmigung vom Nachbarn einholen. Damit ist beides geklärt: Einfriedungen ohne Genehmigung und Grenzbebauungen. Beides kannst Du machen – aber den Abstand musst Du unbedingt beachten!

Gartenzaun oder Mauer bauen: Vorschriften beachten

Du möchtest einen schönen Sichtschutz für Deinen Garten bauen? Dann solltest Du wissen, dass eine Mauer oder ein Gartenzaun in der Regel bis zu einer Höhe von 170 bis 190 cm erlaubt sind. Je nach Bundesland kann diese Höhe auch bis zu 180 cm betragen. Denke aber daran, dass der Abstand zum Grundstück Deines Nachbarn mindestens 50 cm betragen muss, sofern nicht anders vereinbart. Auf jeden Fall solltest Du vorher die örtlichen Vorschriften kennen und beachten.

L-Steine und Stützmauern: Worauf man achten muss

Beim Setzen von L-Steinen und Stützmauern ist es nötig, auf einige Dinge zu achten. So sollte bei der Auswahl der Materialien auf eine hochwertige Qualität geachtet werden, um eine lange Haltbarkeit zu gewährleisten. Auch sollte man darauf achten, dass die L-Steine oder Stützmauern mindestens 0,80 m hoch sind, um die nachbarrechtlichen Vorkehrungen zu erfüllen. Zudem ist es ratsam, diese Maßnahme im Vorhinein mit dem Nachbarn zu besprechen, um Unstimmigkeiten zu vermeiden. Durch gezielte Planung können die Kosten zudem niedrig gehalten werden.

Grundstückseinfriedung: Regeln & Materialien

Du musst bei der Einfriedung deines Grundstücks einige Dinge beachten. In der Regel sieht der Standard eine Höhe von 1,20 Meter einschließlich des Sockels vor. Der Sockel sollte dabei nicht höher als 40 cm über der fertigen Gehsteig- oder Straßendecke angelegt werden. Du kannst aber auch eine andere Höhe wählen, die du selbst bestimmst. Allerdings musst du hierbei darauf achten, dass sie nicht zu hoch ist und die Sicht auf dein Grundstück nicht beeinträchtigt. Außerdem solltest du auch darauf achten, welche Materialien du für die Einfriedung verwendest. Hier kannst du zwischen Holz, Metall oder auch Stein wählen.

Nachbarrecht: Kann man einen Sichtschutz verbieten lassen?

Kannst Du Dir als Nachbar einen Sichtschutz verbieten lassen? Ja, das ist in vielen Fällen möglich. Allerdings musst Du dafür einige Grundregeln beachten. Zunächst einmal solltest Du eine schriftliche Einigung mit dem Nachbarn erzielen. Es muss dann auch sichergestellt sein, dass der Sichtschutz die Grundstücksgrenze nicht überschreitet und dass er entsprechend den Vorschriften des Nachbarrechts errichtet wird. Wenn die Einigung nicht erzielt werden kann, ist es möglich, eine einstweilige Verfügung einzuholen, die das Verbot des Sichtschutzes erzwingt. Außerdem kann ein Gericht eine einstweilige Verfügung aussprechen, wenn der Sichtschutz auf eine Weise errichtet wird, die gegen das Nachbarrecht verstößt.

Geräusche, Gerüche und Regeln für Nachbarn

Du musst als Nachbar regelmäßig die Geräusche von Kindern und Säuglingen ertragen, egal ob sie draußen oder drinnen sind. Auch Gerüche von Landwirtschaftsbetrieben sind nicht zu vermeiden. Die Grenze dafür, was als unzulässige Störung gilt, ist allerdings relativ hoch. Dies bestätigen auch die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Trier (5 K 1542) und des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (8 A 1760/13). Allerdings gibt es auch die Pflicht, sich an bestimmte Regeln zu halten, damit du deine Nachbarn nicht stören musst. So solltest du etwa an Wochenenden oder Feiertagen nicht zu früh oder zu laut Musik hören. Auch laute Arbeiten im Garten, wie das Abschneiden der Hecke, sollten nicht zu früh am Tag erledigt werden.

 Grundstücksgrenze Bayern: Erlaubte Abstandsregeln zum Bauen

Nachbarschaftskonflikte: Gerüche, Haustiere & Rücksichtnahme

Weitere Streitthemen unter Nachbarn sind Gerüche und Haustiere. Nicht nur das Grillen kann manchmal unerwünscht sein, sondern auch üble Gerüche aus der Wohnung. Diese können beispielsweise durch angesammelte Müllberge oder die falsche Entsorgung von Essensresten entstehen. Auch Zugeständnisse müssen gemacht werden, wenn es um Haustiere geht. Obwohl du deinen Vierbeiner liebst, solltest du ihn nicht so laut bellen lassen, dass es die Nachbarn stört. Schließlich gehört es zu deinen Mitmenschlichkeiten, dass du Rücksicht auf die Belange anderer nimmst.

Wie Behörden Schwarzbauten aufspüren: Google Maps & Nachbarn

Du würdest gerne wissen, wie Behörden in den meisten Fällen einen Schwarzbau aufspüren? Meistens erfahren sie davon durch Zufall, wenn jemand vorbeifährt oder ein Nachbar sich beschwert. Inzwischen nutzen Behörden aber auch den Online-Dienst Google Maps, um Schwarzbauten zu entdecken. Dort kann man sich die Gebäude in einem bestimmten Gebiet ansehen und so illegale Bauten aufspüren. Es ist also wichtig, dass du deine Nachbarn kennst und dahingehend aufmerksam bist, um rechtzeitig illegale Bauten zu melden.

Gartengestaltung: Regeln für Schuppen als Nebenanlagen

Du solltest bei der Planung Deines Gartens auch explizite Regeln beachten, die bestimmen, welche Gebäude als Nebenanlagen definiert sind. Falls es keine nachgeordneten Sonderregelungen gibt, kannst Du einen Schuppen bis an die Grundstücksgrenze bauen. Wenn Du einen Schuppen als Nebenanlage errichten möchtest, musst Du aber beachten, dass er meistens nicht größer als 20 Quadratmeter sein darf. Außerdem darf er nicht höher als 2,5 Meter sein.

Gartenhaus bauen: Abstand zur Grundstücksgrenze beachten

Wenn du ein Gartenhaus auf deinem Grundstück errichten möchtest, gibt es einige Regeln, die du beachten musst. Zunächst einmal muss dein Gartenhaus mindestens 3 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt sein. Es sei denn, du hast die Erlaubnis des Besitzers des Nachbargrundstücks, dann darfst du direkt an der Grenze bauen. Wenn du jedoch mehr als 3 Meter Abstand halten möchtest, kannst du einen größeren Abstand wählen. Entscheide also selbst, wie weit du dein Gartenhaus von der Grenze entfernt platzieren möchtest.

Bau eines Carports an der Grundstücksgrenze: Abstand beachten

Wenn du einen Carport an deiner Grundstücksgrenze errichten möchtest, solltest du darauf achten, dass er nicht zu nah an der Grenze steht. Laut der Bayerischen Bauordnung ist eine grenznahe Bebauung auf einem Baugrundstück auf maximal neun Meter Länge je Grundstücksgrenze begrenzt. Der Carport muss daher einen Abstand von maximal drei Metern zur Grundstücksgrenze haben. Insgesamt darf die grenznahe Bebauung auf einem Baugrundstück dabei 15 Meter betragen. Damit du auf der sicheren Seite bist, solltest du dich deshalb beim Bauamt deiner Stadt über die genauen Bestimmungen informieren.

Nachbarrechte: Baugenehmigung anfechten, wenn Drittschutz beeinträchtigt

Du hast als Nachbar ein Recht darauf, eine Baugenehmigung anzufechten, wenn der Drittschutz durch ein neues Bauvorhaben beeinträchtigt wird. Dieser Schutz ist vor allem dann wichtig, wenn ein Gewerbebetrieb neben deinem Wohngebiet errichtet werden soll. Denn dann ist es dir als Nachbar möglicherweise nicht mehr möglich, dein Grundstück weiterhin so zu nutzen, wie du es vorher getan hast. Daher kannst du geltendem Recht nach die Baugenehmigung anfechten. Eine solche Bebauung ist in reinen Wohngebieten nämlich nicht zulässig.

Gartenmauer: Instandhaltungsmaßnahmen als Eigentümer

Du hast eine Gartenmauer auf deinem Grundstück? Dann bist du als Eigentümer für die Instandhaltungsmaßnahmen selbst verantwortlich. Dazu gehören zum Beispiel das Streichen, Sanieren und Reparieren. Aber auch das Verbot, dass dein Nachbar die zu ihm gewandte Mauerseite bepflanzt oder anderweitig nutzt, liegt in deiner Hand. Wenn du auf deinem Grundstück eine Gartenmauer hast, solltest du also immer im Blick haben, dass du für die Instandhaltung verantwortlich bist.

Grenzbebauung: Errichte Gebäude an Grundstücksgrenze ohne Genehmigung

Du hast vielleicht schon mal von Grenzbebauung gehört. Das ist, wenn man auf der Grenze des eigenen Grundstücks bestimmte Gebäude errichtet, beispielsweise eine Garage oder einen Schuppen. Solange die Wandhöhe der Gebäude nicht mehr als 3 Meter und die einzelnen Seiten nicht länger als 9 Meter sind, kannst Du sie ohne Genehmigung auf der Grundstücksgrenze errichten. Natürlich muss man sich aber vorher bei seiner Gemeinde informieren, ob die Grenzbebauung auch in seinem Fall erlaubt ist. Manchmal gibt es nämlich bestimmte Vorschriften, die man einhalten muss.

Grenzabstand einhalten: Zustimmung der Nachbarn einholen

Du benötigst für ein Bauvorhaben im Außenbereich die Zustimmung der Nachbarn, wenn du im Grenzbereich zu deren Grundstück bauen möchtest und den notwendigen Grenzabstand unterschreitest. Ob das Nachbargrundstück zum Zeitpunkt des Baus bereits bebaut ist oder nicht, ist nicht entscheidend. Es könnte ja in Zukunft bebaut werden. Daher ist es wichtig, dass du die Zustimmung der Nachbarn einholst. Nur so kannst du sicherstellen, dass dein Bauvorhaben rechtlich abgesichert ist.

Schlussworte

In Bayern darf man bis zu 3 Meter an die Grundstücksgrenze bauen, aber nur, wenn man die Zustimmung des Nachbarn hat. Es ist auch möglich, dass der Nachbar eine Ausnahme beim Bauamt beantragt, um näher an die Grenze zu bauen. Es gibt auch andere Vorschriften, die man beachten muss, wie die Höhe des Gebäudes, die Anzahl der Geschosse und die Art der Baustruktur. Daher ist es am besten, sich vor dem Bauen mit den örtlichen Vorschriften vertraut zu machen.

Also, wenn du in Bayern bauen möchtest, ist es wichtig, dass du dich an die Grundstücksgrenze hältst, um Ärger mit deinen Nachbarn zu vermeiden. Wir empfehlen dir, vorher die geltenden Regeln zu überprüfen, damit du sicherstellen kannst, dass du alles richtig machst.

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