Erfahre, wie nah du an die Grundstücksgrenze bauen darfst – Niedersachsen verrät es dir!

Niedersachsen: Wie nah darf man an die Grundstücksgrenze bauen?
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Hallo! Wenn du gerade dabei bist, ein neues Haus zu bauen, dann stellst du dir sicherlich auch die Frage, wie nah du an die Grundstücksgrenze in Niedersachsen bauen darfst. Damit du weißt, was zu beachten ist, haben wir hier ein paar wichtige Informationen zusammengetragen.

In Niedersachsen ist es so, dass du bis zu einem Abstand von drei Metern an die Grundstücksgrenze bauen darfst. Wenn du ein Gebäude höher als 3 m bauen möchtest, musst du eine Baugenehmigung beantragen. Wenn du weitere Fragen dazu hast, kannst du dich gerne an deine Kommune wenden. Sie werden dir bestimmt weiterhelfen.

Grenzbebauung: Vorgegebene Richtlinien für Carport

Bei einer Grenzbebauung gibt es ein paar vorgegebene Richtlinien, die du beachten solltest. Das Carport darf maximal 9 Meter auf einer Seitengrenze und 15 Meter auf allen Grenzen stehen. Die Breite des Carports ist mit 2,5 Meter vorgegeben, bei Carports mit einer Seitenwand beträgt die Breite 2,4 Meter. Zwischen dem Carport und der Straße müssen 3 Meter liegen. Zusätzlich solltest du auch darauf achten, dass dein Carport den Anforderungen des Bauamtes entspricht, damit du keine Probleme beim Bau bekommst.

Bauen im Außenbereich: Zustimmung der Nachbarn & Grenzabstand

Für ein Bauvorhaben im Außenbereich brauchst Du in der Regel die Zustimmung deiner Nachbarn. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn du zu nah an deren Grundstück bauen möchtest und dabei den vorgeschriebenen Grenzabstand unterschreiten würdest. Es ist dabei egal, ob der Nachbar sein Grundstück bereits bebaut hat oder nicht. Denn auch wenn es jetzt noch unbebaut ist, könnte er es in Zukunft bebauen wollen. Daher solltest Du bei deinem Bauvorhaben stets auf die Einhaltung des Grenzabstandes und die Zustimmung deiner Nachbarn achten.

Errichte eine Einfriedung: Höhe max. 1,80 m

Du möchtest an deiner Grenze eine Einfriedung errichten? Dann solltest du beachten, dass sie höchstens 1,80 m hoch sein darf. Sollte sie jedoch ab 1,80 m durchsichtig sein oder der Nachbar hat sein Einverständnis gegeben, ist eine Höhe von bis zu 2 m erlaubt. Du kannst also eine Einfriedung errichten, die aber nicht über 1,80 m hinausgehen darf, es sei denn, du hast eine besondere Erlaubnis.

Anwohnerrechte: Baugenehmigung anfechten bei Drittschutz-Beeinträchtigung

Du hast als Anwohner eines Wohngebiets das Recht, eine Baugenehmigung für deine Nachbarn anzufechten, sofern das Bauvorhaben deinen Drittschutz beeinträchtigt. Wenn beispielsweise nebenan ein Gewerbebetrieb entstehen soll, kann das Auswirkungen auf die Lebensqualität der Anwohner haben. Solch eine Bebauung ist in reinen Wohngebieten laut geltendem Recht unzulässig. Daher ist es wichtig, dass du als Anwohner deine Rechte kennst und die Baugenehmigung gegebenenfalls anfechtest, wenn du der Meinung bist, dass sie deinen Drittschutz beeinträchtigt. Informiere dich daher gründlich und lasse dich ggf. auch von einer Fachperson beraten.

Niedersachsen: Wie nah darf man an Grundstücksgrenzen bauen?

Nachbarschaftsstreit: Ratsam ist es, die Hausordnung zu beachten

Weitere Streitthemen unter Nachbarn sind oftmals Gerüche und Haustiere. Dabei ist es wichtig, dass man sich an die Hausordnung des Mietshauses hält und zum Beispiel das Grillen untersagt ist. Auch bei Haus- oder Nutztieren dürfen weder Geruchs- noch sonstige Belästigungen ausgehen. Auf beiden Seiten ist es ratsam, sich an die Regeln zu halten und ein faires Miteinander zu pflegen. Sollte es doch zu Konflikten kommen, sollte man versuchen, diese möglichst schnell und friedlich zu lösen.

Verwilderte Gärten: Pflicht für Gartenbesitzer, Unkraut zu entfernen

Du als Gartenbesitzer bist verpflichtet, Wildwuchs und Unkraut zu entfernen. Wenn dein Grundstück durch einen verwilderten Garten in der Nähe beeinträchtigt wird, kannst du vom Nachbarn eine Abhilfe verlangen. Verwilderte Gärten können nicht nur die Nachbarschaft verschandeln, sondern auch ein Verkehrsrisiko darstellen und die Gefahr einer Übertragung von Schädlingen und Krankheiten in deinen Garten erhöhen. Es ist daher wichtig, dass du deinen Garten in Schuss hältst.

Gartenhaus, Schuppen oder Garage: Baurecht in Bundesländern

Du möchtest ein Gartenhaus, einen Schuppen oder eine Garage an deiner Grundstücksgrenze bauen? Dann solltest Du wissen, dass das in den meisten Bundesländern zulässig ist, sofern die Wand nicht höher als 3 Meter und die Seitenlänge nicht mehr als 9 Meter ist. Dabei musst Du allerdings bedenken, dass du die Zustimmung deines Nachbarn benötigst, bevor du anfängst zu bauen. Auch die jeweiligen Bestimmungen deines Bundeslandes musst du unbedingt einhalten, um spätere rechtliche Konflikte zu vermeiden. Des Weiteren solltest du die Lage der Bebauung und die Art des Gebäudes sorgfältig wählen, um ein ästhetisches Ergebnis zu erzielen.

Grundstück einfrieden: 0,6 m Abstand zum Nachbargrundstück

Du planst, dein Grundstück einzufrieden? Dann ist es wichtig, auch die Interessen deines Nachbarn zu berücksichtigen. Wenn dein Grundstück und das Nachbargrundstück beide außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegen und nicht in einem Bebauungsplan als Bauland ausgewiesen sind, musst du deine Einfriedung von der Grenze des Nachbargrundstücks 0,6 m zurückbleiben, wenn dein Nachbar dies verlangt. So kannst du sicherstellen, dass seine landwirtschaftliche Nutzung nicht beeinträchtigt wird.

Grenzbebauung: Gesetzliche Bestimmungen und Besonderheiten beachten

Du hast schon mal etwas von Grenzbebauung gehört? Demnach ist es die Errichtung eines Gebäudes direkt an der Grenze zum Nachbargrundstück. Es wird im Baugesetzbuch, in den Landesbauordnungen und im landesrechtlichen Nachbarschaftsrecht geregelt. Wenn du selbst ein Gebäude an der Grenze zu deinem Nachbarn errichten willst, solltest du im Vorfeld unbedingt die gesetzlichen Bestimmungen checken. Aber Achtung: Es gibt einige Besonderheiten zu beachten. Auch die Einwilligung des Nachbarn ist notwendig. Informiere dich also gut, bevor du etwas in die Tat umsetzt.

Überbau: Nachbar muss nicht immer widersprechen

Hast Du schon mal davon gehört, dass jemand über die Grenze gebaut hat? Wenn ja, dann weißt Du vielleicht auch, dass es in solchen Fällen nicht immer zu einem Streit zwischen den Nachbarn kommen muss. Denn laut § 912 BGB hat der betroffene Nachbar den Überbau zu dulden – es sei denn, der Eigentümer hat mit Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehandelt. Bei diesen beiden Fällen steht dem Nachbarn ein Unterlassungsanspruch zu. Es gibt aber auch noch andere Möglichkeiten, wie sich der Nachbar gegen einen Überbau schützen kann. So hat der Nachbar beispielsweise das Recht, den Überbau auf Kosten des Eigentümers abzubauen und auf sein Grundstück zu verlagern. Auch ein Rückbau durch den Eigentümer ist möglich. Dieser muss dann aber alle Kosten für den Abbau tragen.

 Nahbauen Niedersachsen Grundstücksgrenze

Zaun setzen: Mindestabstand und Genehmigung beachten

Wenn Du Dir einen Zaun ohne Genehmigung setzen möchtest, musst Du darauf achten, dass dieser mindestens 50 cm Abstand zur Grundstücksgrenze hat. Solltest Du durch die Einfriedung den Mindestabstand nicht einhalten, dann handelt es sich rechtlich um eine sogenannte Grenzbebauung. Hierfür müsstest Du eine Genehmigung beantragen. Das heißt, dass Du beim Nachbarn und bei der Gemeinde ein Baugesuch einreichen musst. Dieses muss zusätzlich zur Baugenehmigung ein Einverständnis des Nachbarn beinhalten. Auch wenn Du direkt an der Grundstücksgrenze einen Zaun setzen möchtest, benötigst Du eine Genehmigung.

Lärmbelästigung durch Nachbarn: Rechte kennen und wehren!

Du musst als Nachbar leider manchmal lästige Geräusche und Gerüche ertragen. Wenn das Grunzgeräusch der Kinder draußen oder drinnen oder der unangenehme Gestank von landwirtschaftlichen Betrieben in deiner Nase liegt, ist das ärgerlich. Allerdings sind die Erwartungen, was unzulässige Störungen angeht, sehr hoch. So hat das Verwaltungsgericht Trier es in seinem Urteil 5 K 1542 festgehalten und auch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigte es in seinem Urteil 8 A 1760/13. Es ist also schwer, etwas dagegen zu unternehmen. Trotzdem solltest du deine Rechte kennen und jede unzumutbare Lärmbelästigung, die deine Nachbarn verursachen, anzeigen. Auch wenn es nicht immer einfach ist, solltest du nicht aufgeben und dich gegen Geräusch- und Geruchbelästigungen wehren.

Gartenhäuschen an der Grundstücksgrenze: Bedingungen beachten!

Wenn du ein Gartenhäuschen auf deinem Grundstück errichten möchtest, musst du ein paar Dinge beachten. Zunächst muss der Mindestabstand von drei Metern zur Grenze eingehalten werden. Wenn du jedoch unter bestimmten Bedingungen direkt an der Grenze bauen möchtest, musst du ein paar zusätzliche Voraussetzungen erfüllen. So muss zum Beispiel die Errichtung des Gartenhäuschens in der Baubewilligung ausdrücklich erlaubt sein. Außerdem dürfen die Nachbarn nicht durch den Bau beeinträchtigt werden, sodass sie durch die Lage des Gartenhäuschens nicht in ihrer Privatsphäre eingeschränkt werden. Außerdem darf das Gartenhäuschen nicht übermäßig hoch gebaut werden, sodass es über die Grenze des Grundstücks ragt. Wenn du also ein Gartenhäuschen direkt an der Grenze errichten möchtest, achte darauf, dass du alle oben genannten Bedingungen berücksichtigst.

Bauen an Grundstücksgrenze: Max. 3m Wandhöhe, 50m³ Rauminhalt, 5m Länge

Du kannst auf Deinem Grundstück direkt an die Grenze heran ein freistehendes Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten bauen, solange die Grundstücksgrenze mehr als 42 Meter beträgt. Wenn das der Fall ist, darfst Du ein Gebäude mit einer mittleren Wandhöhe von bis zu 3 Metern, einem maximalen Brutto-Rauminhalt von 50 Kubikmetern und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 5 Metern errichten. Beachte aber, dass das Gebäude nicht bewohnt werden darf.

Darf Dein Nachbar Dir den Sichtschutz verbieten?

Du fragst Dich, ob Dein Nachbar Dir den Sichtschutz in Deinem Garten verbieten kann? Die Antwort lautet: Ja und Nein. Ob Du einen Sichtschutz in Deinem Garten installieren darfst, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst einmal muss geschaut werden, wie hoch Deine Hecke, Dein Zaun oder sonstiger Sichtschutz ist. Hierfür gibt es in den meisten Gemeinden eine Höhenregelung, die einzuhalten ist. Außerdem spielt auch die Lage des Gartens eine Rolle. So kann es sein, dass ein Sichtschutz in einer Siedlung nicht erlaubt ist, wenn er direkt an einer Straße steht. Auch die Art des Sichtschutzes spielt eine wichtige Rolle. So dürfen beispielsweise in manchen Gemeinden nur lebende Hecken gepflanzt werden.

Auch Dein Nachbar kann Einfluss auf Deinen Sichtschutz nehmen. Er hat ein Recht darauf, dass sein Grundstück nicht durch den Sichtschutz Deines Gartens beeinträchtigt wird. Sollte er sich gestört fühlen, kann er Dich bitten, den Sichtschutz zu reduzieren oder auf eine andere Weise anzupassen. Wenn Du dem nicht nachkommst, kann er auch eine einstweilige Verfügung beantragen, um eine Änderung Deines Sichtschutzes zu erzwingen. Aber keine Sorge, erst einmal muss er mit Dir in Kontakt treten und Dir mitteilen, was er von Dir möchte. Wenn Du einverstanden bist, kannst Du selbst entscheiden, ob Du den Sichtschutz ändern möchtest oder nicht.

Sichtschutz Grundstück: Höhe beachten & Naturnahe Hecken

Du möchtest einen Sichtschutz an deinem Grundstück errichten? Dann solltest du bei der Höhe ein paar Dinge beachten. Zwischen 170 und 190 Zentimeter sollte ein Zaun hoch sein, wenn er eine Sichtschutz-Funktion einnehmen soll. Falls er aber zu einer Straße gerichtet ist, darf er maximal 1,80 Meter hoch sein. Als Sichtschutz eignen sich aber auch Hecken und Bäume. Dabei sind vor allem naturnahe Hecken besonders beliebt, denn sie sorgen für eine schöne Optik und ein wenig mehr Privatsphäre. Wenn du dich für eine Hecke entscheidest, solltest du darauf achten, dass sie mindestens 40 Zentimeter hoch ist, bevor sie eine Sichtschutz-Funktion erfüllt.

Grenzeinfriedung: Wissen, was erlaubt ist & Nachbarn fragen

Du möchtest eine Einfriedung an der Grenze zu deinem Nachbarn bauen? Dann solltest du wissen, dass diese nicht höher als 1,80 m sein darf, bevor es nicht genehmigt ist. Eine Idee ist, dass deine Einfriedung ab einer Höhe von 1,80 m durchsichtig sein kann, um die Genehmigung zu erhalten. Alternativ kannst du auch deinen Nachbarn fragen, ob er zustimmt, wenn du die Einfriedung auf eine Höhe von maximal 2 m aufbaust. Dann kannst du die Einfriedung im Einvernehmen mit deinem Nachbarn aufbauen.

Gartenhaus an Grundstücksgrenze bauen: 3m Höhe & 9m Länge

Du fragst Dich, wie weit Dein Gartenhaus von der Grenze Deines Grundstücks entfernt sein muss? Das kommt drauf an. Wenn Du ein Gartenhaus oder einen Geräteschuppen bauen möchtest, kannst Du dies ohne Baugenehmigung direkt an die Grenze Deines Grundstücks bauen, wenn die Wandhöhe maximal drei Meter und die Seitenlänge des Gebäudes maximal neun Meter je Grenze beträgt. Allerdings solltest Du darauf achten, dass Du Dein Gartenhaus nicht zu dicht an die Grenze Deines Nachbarn bauen, da es sonst zu Konflikten kommen kann. Am besten sprichst Du daher vor dem Bauen mit Deinem Nachbarn, um sicherzustellen, dass er mit dem Gebäude einverstanden ist.

Pflanze Ziersträucher und Hecken mit 1m Abstand

Du solltest deine Ziersträucher und Hecken immer in einem Mindestabstand von 0,5 Metern zueinander pflanzen. Damit sie nicht zu schnell an Höhe zulegen, empfehlen wir, sie in einem Abstand von mindestens einem Meter zur Grundstücksgrenze zu setzen. Allerdings solltest du auch beachten, dass manche Heckenarten sehr schnell wachsen und sich innerhalb weniger Jahre ausdehnen können – überlege also gut, welche Art du verwendest.

Rechtseinfriedung in Niedersachsen, Berlin & Brandenburg

In Niedersachsen, Berlin und Brandenburg gilt im Nachbarrecht das System der „Rechtseinfriedung“. Dies bedeutet, dass Du als Eigentümer Deines Grundstücks auf der rechten Seite einen Zaun errichten musst, wenn Dein Nachbar dieses verlangt. Aber es gibt auch Ausnahmen: Beispielsweise, wenn der Zaun Dein Grundstück optisch verschandelt oder die Kosten in einem unverhältnismäßigem Verhältnis zu den Nutzen stehen. In solchen Fällen kann ein Gericht entscheiden, dass ein Zaun nicht errichtet werden muss.

Zusammenfassung

In Niedersachsen hängt es davon ab, zu welcher Art von Grundstück es sich handelt. Für Wohnhäuser in Wohngebieten gilt in der Regel eine Mindestabstandsfläche von 2,5 Metern zur Grundstücksgrenze. Für einzelne Gebäude auf landwirtschaftlichen Grundstücken ist der Mindestabstand 1 Meter. In beiden Fällen kann dieser Abstand aber auch größer sein, je nach den örtlichen Bestimmungen. Deswegen solltest Du am besten bei Deiner örtlichen Gemeinde nachfragen, welche Abstandsregeln für Dein Grundstück gelten.

Du solltest dich unbedingt über die örtlichen Bestimmungen zum Bauen an Grundstücksgrenzen in Niedersachsen informieren, bevor du ein Bauprojekt startest. So kannst du sicherstellen, dass du alles richtig machst und nicht gegen geltendes Recht verstößt.

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