5 Dinge, die du über das Pflanzen von Bäumen an die Grundstücksgrenze in NRW wissen solltest

nahrungsbäume pflanzen nrw nah an grundstücksgrenzen erlaubt
banner

Hey, du! Wenn du dir einen schönen Garten gestalten möchtest, solltest du auf jeden Fall wissen, wie nah du Bäume an deine Grundstücksgrenze in NRW pflanzen darfst. In diesem Artikel werden wir uns damit beschäftigen und du erhältst wichtige Informationen dazu. Lass uns also loslegen!

In NRW dürfen Bäume bis zu einer Entfernung von 3 Metern an die Grundstücksgrenze gepflanzt werden. Es ist wichtig, dass diese Distanz eingehalten wird, um Konflikte zwischen Nachbarn zu vermeiden.

§ 42 Grenzabstände für Hecken: Was Du wissen musst

Du hast vielleicht schon mal von § 42 Grenzabstände für Hecken gehört. Dieser Paragraph sagt, dass Hecken, die höher als 2 m sind, einen Abstand von 1 m zur Grundstücksgrenze haben müssen. Für Hecken, die niedriger als 2 m sind, liegt dieser Abstand bei 0,5 m. Aber es gibt auch Ausnahmen, wenn das öffentliche Recht andere Grenzabstände vorschreibt. Also stelle sicher, dass Du Dich an die geltenden Bestimmungen hältst, wenn Du eine Hecke planst. So vermeidest Du Ärger mit Nachbarn und behältst Deine neue Hecke.

Grundstücksgrenze: Mit Bäumen & Sträuchern richtig umgehen

Weißt du, was du bei Bäumen und Sträuchern an der Grundstücksgrenze beachten solltest? In den meisten Bundesländern dürfen Bäume und Sträucher, die bis zu einem halben Meter Abstand zur Grenze haben, maximal zwei Meter hoch werden. Wenn Äste oder Ähnliches über die Grundstücksgrenze hinausragen und ins eigene Grundstück fallen, dann darfst du diese beschneiden. Allerdings nur, wenn du nicht das Eigentum des Nachbarn beschädigst. Achte also darauf, dass du nur dein Eigentum schneidest. Wenn du unsicher bist, wende dich am besten an einen Fachmann. Er kann dir helfen, die Regeln zu verstehen und korrekt zu handeln.

Errichte ein Gebäude an die Grundstücksgrenze (42m+)

Du hast ein Grundstück mit einer Grundstücksgrenze von mehr als 42 Metern? Dann kannst du ein freistehendes Gebäude direkt an die Grenze setzen. Hierbei muss es sich um ein Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten handeln. Außerdem ist die mittlere Wandhöhe auf 3 Meter begrenzt und der Brutto-Rauminhalt darf nicht mehr als 50 Kubikmeter betragen. Die Länge je Grundstücksgrenze darf 5 Meter nicht überschreiten. Beachte aber, dass du auf deinem Grundstück nur ein solches Gebäude errichten darfst.

Gartenhecke pflanzen: Abstandsregeln beachten!

Du hast vor, im Garten eine Hecke zu pflanzen? Dann solltest Du auf jeden Fall die gesetzlichen Abstandsregeln beachten. Hecken bis zu einer Höhe von 151 cm dürfen nicht näher als 75 cm an dein Nachbargrundstück heranreichen. Pflanzen mit einer Höhe bis 300 cm müssen einen Abstand von mindestens 100 cm einhalten. Auch Pflanzen, die bis zu 500 cm in die Höhe wachsen, sollten einen Mindestabstand von 125 cm einhalten. Bei einer Höhe von 1500 cm muss ein Mindestabstand von 300 cm gewährleistet sein. Um zu vermeiden, dass es zu Streitigkeiten mit deinem Nachbarn kommt, solltest du die gesetzlichen Abstandsregeln also unbedingt einhalten.

Baumsetzung an Grundstücksgrenzen in NRW: was ist zu beachten?

Thujenhecke schneiden: BGH-Entscheidung – Max. 3,25m hoch!

Du hast Probleme mit deiner Thujenhecke? Dann musst du dich nicht mehr ärgern! Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass du deine Hecke nur zweimal im Jahr auf 2 m zurückschneiden musst, gemessen vom oberen Rand der Grundstücksmauer an. Das heißt im Klartext, dass die Hecke maximal 3,25 m hoch wachsen darf. Also nichts wie ran an die Heckenschere, doch Vorsicht ist besser als Nachsicht, denn die Hecke zu hoch zu schneiden, kann zu Ärger führen. Wenn du deine Hecke professionell zurückschneiden lassen möchtest, gibt es viele Experten, die dich kompetent beraten und dir helfen können.

Grundstücks-Eigentümer: Kontrolliere deine Bäume!

Du bist Eigentümer eines Grundstücks und hast Bäume darauf? Dann musst du darauf achten, dass die Äste und Zweige nicht über die Grundstücksgrenze wachsen und dein Nachbar somit beeinträchtigt wird. Es ist deine Aufgabe als Eigentümer, dafür zu sorgen, dass deine Bäume stets kontrolliert werden und nicht zu viel Platz beanspruchen. Dazu kannst du regelmäßig prüfen, ob Äste und Zweige über deine Grundstücksgrenzen hinauswachsen und gegebenenfalls einen Fachmann beauftragen. So kannst du sicher sein, dass dein Baumbestand immer im Einklang mit den Nachbargrundstücken steht.

Rechtliche Vorschriften: Halte Mindestabstände ein

Wenn du dir unsicher bist, ob es für dein Bundesland spezifische rechtliche Vorschriften gibt, dann ist es am besten, wenn du dich an eine Faustregel hältst. Halte für Bäume und Sträuche, die nicht höher als zwei Meter sind, einen Mindestabstand von 50 Zentimetern ein und bei höheren Pflanzen mindestens einen Meter. So hast du die Sicherheit, dass du auf der sicheren Seite bist. Es ist zwar keine Pflicht, aber es schadet auch nicht, es zu machen.

Grundstücksgrenze: Abstand beim Pflanzen von großkronigen Bäumen beachten!

Du solltest bei der Pflanzung eines großkronigen, stark wachsenden Baumes immer darauf achten, dass du einen ausreichenden Abstand zur Grundstücksgrenze einhältst. Meistens gilt ein Mindestabstand von vier bis fünf Metern, gemessen von der Grundstücksgrenze zur Mitte des Baumstammes. Solltest du dennoch einmal zu nah an der Grundstücksgrenze pflanzen, kann dein Nachbar dir innerhalb der ersten fünf Jahre nach der Pflanzung sogar die Beseitigung des Baumes verlangen. Aufgrund dieser Regelung solltest du also immer darauf achten, dass du Abstand hältst, um Ärger zu vermeiden.

Darfst Du Bäume vom Nachbarn zurückschneiden? BGH-Urteil klärt

Du ärgerst Dich über überhängende Äste vom Baum des Nachbarn? Dann darfst Du laut eines BGH-Urteils zur Astschere greifen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der Baum infolge des Schnitts nicht ganz eingehen darf. Im konkreten Fall ging es um eine Schwarzkiefer, die 15 Meter hoch und rund 40 Jahre alt war. Wenn Dein Nachbar ähnlich große Bäume hat, solltest Du ein klärendes Gespräch über die Lage der Bäume führen, bevor Du zur Astschere greifst. Denn nur dann, wenn ein Einvernehmen zwischen Euch herrscht, kannst Du den Baum zurückschneiden.

Abstand Deines Baums zum Nachbarsgrundstück: Richtlinien

Du fragst Dich, welchen Abstand Dein Baum zum Nachbarsgrundstück haben muss? In den Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer ist festgelegt, wie nah Dein Baum an das Nachbarsgrundstück heran darf. In der Regel sollte Dein Baum, wenn er unter zwei Meter hoch ist, einen Abstand von 50 Zentimetern haben. Sollte Dein Baum eine Wuchshöhe von über zwei Metern haben, dann musst Du einen größeren Abstand einhalten. Am besten erfragst Du bei Deiner Gemeinde, was in Deinem Fall zu beachten ist.

Höhenbegrenzung von Pflanzen an Grundstücksgrenzen

In den meisten Regionen gilt eine Höhenbegrenzung für Pflanzen, die sich in unmittelbarer Nähe zur Grundstücksgrenze befinden. So darf eine Pflanze, die weniger als drei Meter von der Grundstücksgrenze entfernt steht, maximal 15 Meter hoch sein. Bei einer Entfernung von acht Metern kann die Pflanze jedoch auch darüber hinaus wachsen. Aber auch hier gilt, dass die Höhe der Pflanze den Nachbarn nicht stören darf. Bei etwaigen Beschwerden können die betroffenen Parteien immer einen Fachmann für eine Einschätzung der Situation beauftragen.

Abstand zwischen Bäumen richtig planen: 4-2m

Du hast schon viele Bäume in deinem Garten? Super! Aber achte auf den richtigen Abstand zwischen den Bäumen, damit sie sich nicht behindern. Für sehr stark wachsende Park- und Alleebäume solltest du mindestens 4,00 m Abstand einplanen. Wer jedoch stark wachsende Allee- und Parkbäume bevorzugt, kann auch mit 2,00 m Abstand vorliebnehmen. Kernobstbäume, Süßkirschen und veredelte Walnussbäume, die auf einer stark wachsenden Unterlage stehen, erfordern ebenfalls einen Abstand von 2,00 m. Alle übrigen Baumarten benötigen einen Abstand von knapp 1,50 m. So sorgst du dafür, dass sich die Bäume im Garten gut entwickeln und wachsen können.

Regionale Baumschutzsatzung: Bestandsschutz prüfen

Dies ist durch die regionale Baumschutzsatzung begründet. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, wie beispielsweise Bäume, die ohne Genehmigung gesetzt wurden, oder Bäume, die ausdrücklich verboten sind. Wenn Du Deinen Kleingarten und die darin befindlichen Bäume und Hecken vor einer unerwünschten Rodung schützen möchtest, solltest Du Dich daher bei der zuständigen Behörde erkundigen, ob der Bestandsschutz automatisch gilt oder ob Du eine Genehmigung einholen musst.

Schütze Dein Haus mit einer Wohngebäudeversicherung

Wenn Du ein Haus besitzt, solltest Du Dir unbedingt eine Wohngebäudeversicherung ansehen. Denn wenn Dein Baum an Deinem Haus Schäden verursacht, dann hast Du mit einer solchen Versicherung den Rückhalt, den Du brauchst. Denn die Versicherung übernimmt in diesem Fall die Kosten. Aber auch wenn ein fremder Baum Dein Haus beschädigt, solltest Du nicht zögern, Dich an Deine Wohngebäudeversicherung zu wenden. Oder Du kannst versuchen, die Kosten von dem Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht des Nachbarn zu erhalten. Im besten Fall hast Du schon beides abgeschlossen, dann hast Du den Rückhalt, den Du brauchst, um Dir bei einem Schaden helfen zu lassen. Auch wenn die Kosten für eine solche Versicherung hoch sind, können sie sich im Falle eines Schadens doch mehr als bezahlt machen. Deshalb ist es sinnvoll, sich eine solche Versicherung anzusehen, falls Du noch keine hast.

Gesetzliche Vorgaben zum Schneiden und Pflegen einer Hecke

Du bist verpflichtet, auf Dein Grundstück eine ordnungsgemäße Hecke zu pflegen. Sollte Deine Nachbarin eine Hecke auf ihrem Grundstück angepflanzt haben, dann ist auch sie dazu verpflichtet, die Hecke regelmäßig zu schneiden und zu pflegen. Es ist wichtig, dass Du Dich an die jeweiligen gesetzlichen Vorgaben hältst, wodurch Du dafür sorgst, dass die Hecke ordentlich und gepflegt aussieht. Um die Hecke zu schneiden, solltest Du eine spezielle Hecke-Schere verwenden, damit Du nicht nur die oberen Zweige, sondern auch die unteren Zweige erreichen kannst. Zudem solltest Du darauf achten, dass Du die Hecke regelmäßig und gewissenhaft pflegst, da es sonst zu unerwünschten Wuchsformen kommen kann.

Problem mit Nachbars Bäumen? Hier gibt’s Infos zur Verjährungsfrist

Du hast ein Problem mit den Bäumen, die auf dem Nachbargrundstück zu hoch sind? Dann kannst du zunächst gegenüber deinem Nachbarn Ansprüche auf ein Zurückstutzen oder Entfernen der Bäume geltend machen. Doch Achtung: Es gibt eine Verjährungsfrist, die von Land zu Land verschieden ist. Damit du nicht zu spät kommst, solltest du dich also unbedingt über die geltenden Regelungen in deinem Bundesland informieren!

Problem mit überhöhtem Baum/Strauch/Hecke? § 50 & 52 BGB helfen

Du hast ein Problem mit einem überhöhten Baum, Strauch oder einer Hecke auf deinem Grundstück? § 50 und § 52 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regeln, dass dein Nachbar auf dein Verlangen hin die überhöhten Pflanzen auf die zulässige Höhe zurückschneiden muss – sofern du sie nicht selbst entfernen willst. Im Falle eines Konflikts kannst du dich an deine Gemeindeverwaltung wenden. Sie unterstützt dich gerne bei der Klärung des Problems.

Baum beseitigen: Rechtzeitiger Anspruch beachten

Du solltest nur dann einen Baum beseitigen, wenn er gegen die nachbarrechtlichen Vorschriften der Bundesländer verstößt und zu nah an Deiner Grundstücksgrenze gepflanzt wurde. Sei aber vorsichtig: Der Anspruch auf Beseitigung verjährt in der Regel fünf Jahre nach dem Pflanztermin. Daher ist es wichtig, dass Du diesen Zeitraum im Blick hast, um rechtzeitig den Anspruch geltend zu machen.

Kann man vom Nachbarn in Hamburg verlangen, dass er seinen Baum fällt?

Du fragst dich, ob du von deinem Nachbarn in Hamburg verlangen kannst, dass er seinen Baum fällt, der dein Grundstück verschattet? Leider kannst du nicht einfach verlangen, dass er den ganzen Baum fällt. Aber wenn einzelne Äste auf dein Grundstück überragen und deine Nutzung beeinträchtigen, dann muss der Nachbar den Überhang abschneiden. Es empfiehlt sich in einem solchen Fall, eine Einigung mit dem Nachbarn zu versuchen, bevor du juristische Schritte einleitest. Dies kann beispielsweise darin bestehen, dass der Nachbar die gefällten Äste für dich entsorgt. Es kann auch sein, dass du einvernehmlich eine Kompensation für die Beeinträchtigung aushandelst.

Gemütlichen Garten ohne Laub: Tipps für Beseitigung

Du hast Laub im Garten, das vom Gemeindebaum stammt? Du weißt nicht, was du damit machen sollst? Kein Problem, wir haben hier ein paar Tipps für dich! Zunächst solltest du dir überlegen, ob du das Laub selbst beseitigen kannst. Wenn du das Laub im Garten in eine Ecke fegst, kannst du es einfach mit einem Besen aufnehmen und entsorgen. Oftmals ist das schon ausreichend. Sollte jedoch das Laub in einer solchen Menge fallen, dass du es nicht mehr selbst beseitigen kannst, dann kannst du dich an die Gemeinde wenden. In solchen Fällen ist die Gemeinde dazu verpflichtet, das Laub zu beseitigen.

Zusammenfassung

In NRW ist es so, dass man Bäume nicht näher als 1,5 Meter an die Grundstücksgrenze pflanzen sollte. Das liegt daran, dass der Baum einmal gewachsen ist und Wurzeln schlagen kann, die auf das Nachbargrundstück wachsen und es beschädigen können. Achte also darauf, dass du einen guten Abstand hältst, wenn du Bäume pflanzen möchtest.

Du solltest darauf achten, dass du die Bäume nicht zu nah an die Grundstücksgrenze pflanzt, da das gesetzlich in NRW nicht erlaubt ist. Wenn du dir unsicher bist, wie nah du die Bäume pflanzen kannst, empfehlen wir dir, dich bei einer lokalen Behörde zu erkundigen.

banner

Schreibe einen Kommentar