Wo kann ich mich in meiner Nähe impfen lassen? Jetzt die besten Impfstellen entdecken!

Impfung Kliniken in meiner Nähe finden
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Du hast dir vorgenommen, dich impfen zu lassen, aber du wüsstest gerne, wo du das am besten machen kannst? Dann bist du hier genau richtig! In diesem Artikel zeigen wir dir, wo du dich in deiner Nähe impfen lassen kannst und was du dabei beachten musst. Lass uns also loslegen und schauen, wie du am besten vorgehst!

Du kannst dich in deiner Nähe bei deinem Hausarzt impfen lassen. Er kann dir sagen, ob du für bestimmte Impfungen empfohlen wirst und wo du sie bekommen kannst. Ansonsten gibt es auch einige Impfzentren und Apotheken in deiner Nähe, die Impfungen anbieten. Stelle einfach sicher, dass du dich vorher informierst, welche Impfungen du brauchst und welche Zahlungsmöglichkeiten du hast.

STIKO empfiehlt Omikron-adaptierte mRNA-Impfstoffe ab 5 Jahren

Du fragst dich, mit welchem Impfstoff die Auffrischimpfung erfolgen soll? Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt Dir, ab dem Alter von 5 Jahren bevorzugt die Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoffe einzusetzen. Diese Impfstoffe schützen Dich effektiv vor den möglichen Gefahren, die durch Masern, Mumps und Röteln entstehen können. Alternativ zu diesem Impfstoff kann auch ein Voll- oder Teilimpfstoff eingesetzt werden, dessen Impfstoffkomponenten jedoch nicht durch Omikron adaptiert wurden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Schutzwirkung von Impfstoffen, die nicht durch Omikron adaptiert wurden, geringer ausfallen kann. Daher empfiehlt die STIKO, möglichst die Omikron-adaptierten Impfstoffe zu verwenden, um einen optimalen Schutz zu erhalten.

Vierte Corona-Impfung: Sinnvoll für ältere und Immungeschwächte

Eine vierte Corona-Impfung ist vor allem für ältere Menschen, Immungeschwächte und medizinisches Personal sinnvoll, denn sie sind eher gefährdet, wenn sie sich anstecken. Da das Virus Omikron besonders ansteckend ist, kann eine zusätzliche Impfung einen zusätzlichen Schutz bieten. Bei jüngeren Menschen bringt eine vierte Impfdosis jedoch nur einen geringen Schutz. Daher ist es für sie in der Regel nicht notwendig, sich einer weiteren Impfung zu unterziehen. Wer sich dennoch weiter schützen möchte, kann eine vierte Impfdosis in Betracht ziehen, um einen zusätzlichen Schutz zu erhalten.

Impfungen empfohlen: Welche Impfungen für Dich am besten geeignet sind

Du solltest Dich immer an Deinen behandelnden Arzt/ Deine behandelnde Ärztin wenden, um herauszufinden, welche Impfungen für Dich am besten geeignet sind. Die STIKO empfiehlt verschiedene Impfungen, die für alle Personen in Deutschland gedacht sind. Bei bestimmten Risikogruppen können jedoch weitere Impfungen empfohlen werden. Diese sogenannten 5 Impfungen schützen Dich vor weiteren Krankheiten und reduzieren somit das Risiko einer Infektion. Dein Arzt/ Deine Ärztin kann Dich beraten, welche Impfungen für Dich am besten geeignet sind.

STIKO Empfiehlt: 2. Auffrischimpfung mit mRNA-Impfstoff

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt Dir, für die Durchführung Deiner zweiten Auffrischimpfung in der Regel einen mRNA-Impfstoff zu verwenden. Vorzugsweise solltest Du den mRNA-Impfstoff wählen, der bereits bei der Grundimmunisierung oder der ersten Auffrischimpfung zum Einsatz kam. Es ist jedoch auch möglich, einen anderen mRNA-Impfstoff zu verwenden, wenn dieser zur Verfügung steht. Es ist wichtig zu beachten, dass die Durchführung einer zweiten Auffrischimpfung einen wirksamen Schutz vor einer möglichen Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus bietet.

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Bund, Länder und Krankenversicherungen bereiten Impfzentren vor

Der Bund übernimmt die Kosten für den Impfstoff, damit er möglichst vielen Menschen zur Verfügung steht. Aber auch die Länder leisten einen wichtigen Beitrag. Sie tragen gemeinsam mit der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung die Kosten für den Betrieb der Impfzentren. Dort werden die Impfungen zentral vorgenommen. Damit bietet sich die Möglichkeit, dass viele Menschen geimpft werden können. Aber auch Impfungen in Arztpraxen werden vom Bund vergütet. So kann ein möglichst großer Teil der Bevölkerung geimpft werden.

STIKO: Impfungen empfohlen & Kosten übernommen

Du hast sicher schon mal vom STIKO gehört. STIKO steht für „Ständige Impfkommission“ und sie hat die Aufgabe, die allgemeinen Impfrekommendationen zu erstellen. Diese Empfehlungen gelten für alle Altersgruppen und Impfungen, die für eine bestimmte Situation oder ein bestimmtes Alter empfohlen werden. Daher musst du dir keine Sorgen machen, denn die Krankenkasse übernimmt bei den meisten Impfungen die Kosten. Bei Impfungen, die durch den Beruf bedingt sind, bezahlt meist der Arbeitgeber die Kosten. Es lohnt sich also, deine Impfungen auf dem Laufenden zu halten. Sei also nicht schüchtern und sprich mit deinem Arzt, welche Impfungen empfohlen werden. So bist du immer auf der sicheren Seite.

Reiseimpfungen: Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

Gesetzlich Versicherte müssen in aller Regel selbst für Reiseimpfungen aufkommen. Wer beispielsweise aus Urlaubsgründen ins Ausland reist, muss die Kosten für Impfungen wie beispielsweise Cholera, Hepatitis A und B oder Typhus selbst tragen. Allerdings kannst Du durchaus einige Impfungen über Deine Krankenkasse abrechnen lassen. Hierzu gehören etwa Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Polio. Auch gegen Masern, Mumps und Röteln kannst Du Dich impfen lassen. Diese Kosten übernimmt dann in der Regel Deine Krankenkasse. In jedem Fall solltest Du vor der Reise zum Arzt gehen, um Dich über die aktuellen Impfempfehlungen informieren zu lassen. Dieser kann Dir dann auch sagen, welche Impfungen Du über Deine Krankenkasse abrechnen lassen kannst und welche Du selbst bezahlen musst.

Grippeimpfung: Nur in Apotheken & 11€ pro Impfung

Du hast es dir vielleicht schon überlegt, dich gegen die Grippe impfen zu lassen. Dann solltest du wissen, dass du die Grippeimpfung nur in einer Apotheke durchführen lassen kannst. Dort sind nur Apotheker:innen zur Durchführung der Impfung berechtigt. Der Preis für die Impfung ist durch den „Vertrag zur Durchführung und Abrechnung von Grippeschutzimpfungen durch Apotheken nach § 132e Absatz 1a SGB V“ von DAV und GKV-Spitzenverband festgelegt. Apotheken erhalten für jede durchgeführte Grippeimpfung 11 Euro. Damit bist du auf der sicheren Seite, wenn du dich gegen die Grippe impfen lassen möchtest.

Auffrischimpfungen: STIKO empfiehlt Zweitimpfung für besten Schutz

Du hast schon den ersten Impfstoff erhalten und denkst jetzt vielleicht, dass Du nochmal geimpft werden sollst? Keine Sorge! Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat gerade ihre Empfehlung zu Auffrischimpfungen veröffentlicht. Danach sollen Menschen ab 70 Jahren und Personen, die den Impfstoff von Johnson & Johnson erhalten haben, eine weitere Impfung mit einem mRNA-Impfstoff bekommen. Aber keine Angst, das ist völlig normal und ganz einfach. Denn es ist wichtig, dass Du vollständig gegen das Coronavirus geimpft bist. Mit der zweiten Impfung erhöhst Du Deinen Schutz und kannst sicher sein, dass Du bestmöglich vor dem Virus geschützt bist. Also – nicht vergessen: Wenn es Zeit ist, die zweite Impfung zu bekommen, dann mach es!

Vollständig Geimpft: Wie du nach § 22a des Infektionsschutzgesetzes gelten kannst

Seit dem 19. März 2022 gilt der § 22a des Infektionsschutzgesetzes als Grundlage, um als vollständig geimpft zu gelten. Dazu müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Zusätzlich muss nach der Zweitimpfung ein PCR-Test vorgenommen werden, der eine SARS-CoV-2-Infektion nachweist. Hierbei ist es wichtig, dass mindestens 28 Tage seit der Testung vergangen sind. Somit kannst du als vollständig geimpft gelten und dir die verschiedenen Vorteile sichern. Diese können unter anderem eine vereinfachte Einreise, ein erleichterter Zugang zu bestimmten Veranstaltungen oder eine Verkürzung der Quarantänezeiten bei einem positiven PCR-Test sein.

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Vollständig geimpft? § 22a Infektionsschutzgesetz sagt ja!

Seit dem 19. März 2022 wurden im Infektionsschutzgesetz (§ 22a) klare Bedingungen festgelegt, die erfüllt sein müssen, damit man als vollständig geimpft gilt. Diese beinhalten eine zweite Impfung – PLUS eine mittels PCR-Test nachgewiesene SARS-CoV-2-Infektion. Nach der Testung müssen mindestens 28 Tage vergangen sein. Diese Regelung soll dazu beitragen, die Verbreitung des Virus einzudämmen und schützt die Bevölkerung vor Ansteckung.

Einhalten des Mindestabstands zwischen zwei Ereignissen

Du solltest immer einen Mindestabstand von 3 Monaten zwischen zwei Ereignissen einhalten. Egal ob du dich infiziert oder geimpft hast – der Mindestabstand bleibt derselbe. Wenn du den Abstand nicht einhältst, wird nur das spätere Ereignis als immunschützend gewertet. Deshalb ist es wichtig, dass du den Mindestabstand einhältst, um einen bestmöglichen Schutz zu erzielen. Vergiss nicht, dass du das Ereignis, das als immunschützend gewertet wird, nur erhalten kannst, wenn du den Mindestabstand einhältst!

Impfen in München – Kostenlose Beratung & Impfzentren

Du fragst dich, wo du dich in München impfen lassen kannst? Dann schau dir mal das Gesundheitsreferat an. Dort erhältst du eine kostenlose Impfberatung von Montag bis Freitag zwischen 11 und 12 Uhr. Ruf einfach unter der Nummer 089 233-66907 an und lass dich beraten. Aber auch in Apotheken, Arztpraxen und vielen anderen Einrichtungen kannst du dich impfen lassen. Informiere dich dazu am besten bei deinem Arzt oder der örtlichen Praxis. Auch im Internet findest du zahlreiche Informationen zu Impfstoffen und Impfzentren. Mache dich also schlau und kümmere dich rechtzeitig um deine Impfung!

Niedergelassene Ärzte übernehmen Impfen ab 01.01.2023

Seit dem 01.01.2023 übernehmen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte das Impfen im Rahmen der Regelversorgung. Daher kannst du dich bei Fragen hierzu an deinen Haus- oder Facharzt wenden. Er kann dir auch sagen, ob er Impfungen anbietet. Viele Ärzte bieten neben den gesetzlich vorgeschriebenen Impfungen auch weitere Impfungen an, die nicht Pflicht sind, aber dennoch sinnvoll sein können. Deswegen lohnt es sich, deinen Arzt zu fragen, ob er dir eine beratende Impfung empfehlen kann.

Gürtelrose Impfung: Wie lange hält der Schutz an?

Du fragst Dich, wie lange der Impfschutz anhält, wenn Du Dich gegen Gürtelrose impfen lässt? Bisherige Studien haben gezeigt, dass er nach vier Jahren nur leicht abnimmt, von 98 auf 88 Prozent. Andere Studien weisen allerdings auch darauf hin, dass der Schutz länger als vier Jahre anhält. Um Deinen Impfschutz zu erhalten, solltest Du daher Deinen Arzt aufsuchen und nach seiner Meinung fragen. Oftmals ist es sinnvoll, Auffrischungsimpfungen vorzunehmen, um den Impfschutz aufrechtzuerhalten.

Auffrischungsimpfung gegen COVID-19: STIKO empfiehlt Nachimpfung

Du solltest regelmäßig auf dem Laufenden bleiben, wenn es um die Impfung gegen COVID-19 geht. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen Personen ab 12 Jahren, die bereits eine Impfung gegen das Coronavirus erhalten haben, eine Auffrischungsimpfung. Dies sollte nach etwa drei Monaten erfolgen, bei Jugendlichen liegt die Empfehlung zwischen drei und sechs Monaten. Wenn Du also schon geimpft bist, ist es wichtig, dass Du regelmäßig nachschaust, wann die nächste Impfung fällig ist. So bist Du optimal vor dem Coronavirus geschützt.

EU-Verordnung 2021/2288: Anerkennungsdauer digitaler EU-Impfzertifikate

Klar, mit der EU-Verordnung 2021/2288 vom 21. Dezember 2021 hast Du sicher schon gehört. Sie regelt die Anerkennungsdauer von digitalen EU-Impfzertifikaten nach der Grundimmunisierung. Dort hat die EU-Kommission eine Anerkennungsdauer von 270 Tagen beschlossen. Damit kannst Du ein digitales Impfzertifikat des europäischen Raums dazu nutzen, um innerhalb dieses Zeitraums in ein anderes EU-Land zu reisen. So kannst Du Dich an die Regeln halten und gleichzeitig sicherstellen, dass Du wieder zurückkommst. Doch auch wenn Dein Impfzertifikat innerhalb der 270 Tage nicht mehr gültig ist, kannst Du trotzdem in ein anderes EU-Land reisen. Denn die meisten Länder akzeptieren auch einen Impfausweis, der älter als 270 Tage ist.

90%-ige Reduktion des Risikos schwerer Covid-19-Erkrankung durch mRNA- oder Vektorimpfstoff

Du hast Glück, dass Du einen mRNA- oder Vektorimpfstoff gegen Delta erhalten hast! Denn nach dem aktuellen Wissensstand bieten diese Impfstoffe eine sehr hohe Wirksamkeit gegen schwere Verläufe von Covid-19. Durch die Impfung kannst Du das Risiko einer schweren Erkrankung um etwa 90 Prozent reduzieren. Es ist also eine gute Entscheidung, sich impfen zu lassen – und so Deine Gesundheit zu schützen und dem Virus keine Chance zu geben!

Babys ab 8. Lebenswoche schützen: 6-fach- oder 5-fach-Impfung empfohlen

Ab der 9. Schwangerschaftswoche können Babys geimpft werden. Zu diesem Zeitpunkt befinden sich Babys normalerweise in der 8. Lebenswoche. Damit sie optimal vor Krankheiten geschützt sind, empfehlen Ärzte eine 6-fach- oder 5-fach-Impfung ab dem Ende der 8. Lebenswoche. Hierbei wird das Baby in mehreren Schritten gegen verschiedene Krankheiten geimpft. Da jedes Baby anders ist, solltest du genau mit deinem Arzt besprechen, welche Impfungen für dein Kind am besten geeignet sind. Auch wenn du unsicher bist, kannst du dich jederzeit an deinen Arzt wenden und ihn um Rat fragen. So kannst du dir sicher sein, dass du alles richtig machst und dein kleiner Liebling optimal vor Krankheiten geschützt ist.

Impfen leicht gemacht: In SaniPlus Apotheken in Moosach, Riem, Pasing & Föhring.

Du willst dich impfen lassen? Dann kannst du das jetzt ganz einfach in einer SaniPlus Apotheke in deiner Nähe machen. Egal ob du dich gegen die Grippe oder gegen Corona impfen lassen willst, in Moosach, Riem, Pasing und Föhring bist du dafür an der richtigen Adresse. Wähle dort einfach den passenden Standort und Termin und du kannst dich ohne großen Aufwand vor Ort impfen lassen. Eine Impfung ist eine wichtige Maßnahme, um dich und andere vor ernsthaften Krankheiten zu schützen, deswegen solltest du auf jeden Fall einen Termin vereinbaren und deine Impfung machen.

Schlussworte

Du kannst dich in deiner nähe impfen lassen, indem du zu deinem Hausarzt oder zu einer Impfstelle in deiner Nähe gehst. Wenn du nicht weißt, wo sich die Impfstellen in deiner Nähe befinden, kannst du einfach bei deiner Gemeindeverwaltung nachfragen. Sie werden dir gerne weiterhelfen.

Du solltest in deiner Nähe einen Impfzentrum oder einen Arzt aufsuchen, um dich zu impfen lassen. So kannst du dich und andere vor Krankheiten schützen.

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